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Ihre Kanzlei Kanzlei Schullerus.
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Peter-Sander-Str. 15
55252 Wiesbaden
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Öffnungszeiten
Mo. – Do.: 09:00 – 13:00, 14:00 – 17:00
Fr.: 09:00 – 12:00
Diese Fehler des Versorgungsamts treten häufig auf. Ich sorge dafür, dass Sie den Grad der Behinderung erhalten, der Ihnen zusteht.
Das Versorgungsamt stuft den Grad der Behinderung häufig zu niedrig ein. Wichtige Nachteilsausgleiche entfallen dadurch.
Bei mehreren Beeinträchtigungen wird der Gesamt-GdB falsch gebildet, weil die Wechselwirkungen nicht richtig gewichtet werden.
Ein beantragtes Merkzeichen wie G, aG oder H wird nicht zuerkannt, obwohl die medizinischen Voraussetzungen vorliegen.
Der Antrag auf einen Schwerbehindertenausweis wird abgelehnt, der Nachteilsausgleich bleibt aus.
Einzelne Erkrankungen oder ärztliche Befunde fließen nicht vollständig in die Bewertung ein. Das Ergebnis bildet Ihre tatsächliche Beeinträchtigung dann nicht ab.
Das Verfahren zieht sich über Monate, während Sie dringend benötigte Vergünstigungen und Schutzrechte nicht nutzen können.
Als Fachanwalt für Sozialrecht in Mainz und Wiesbaden vertrete ich Menschen, deren Grad der Behinderung vom Versorgungsamt zu niedrig festgesetzt oder deren Merkzeichen nicht anerkannt wurde. Ich kenne die Versorgungsmedizinischen Grundsätze, nach denen der GdB bewertet wird, und weiß, an welchen Stellen Bescheide angreifbar sind.
Ob Antrag, Widerspruch oder Klage vor dem Sozialgericht: Ich schätze Ihre Erfolgsaussichten ehrlich ein und setze Ihre Ansprüche konsequent durch. Mein Ziel ist, dass Ihr Feststellungsbescheid Ihre tatsächliche Beeinträchtigung abbildet und Sie die Nachteilsausgleiche erhalten, die Ihnen zustehen.
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