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Ein Ungewöhnlicher Unfall auf dem Schulweg

Fachbeitrag im Sozialrecht

Ein Ungewöhnlicher Unfall auf dem Schulweg

In einem außergewöhnlichen Fall hat das Bundessozialgericht (BSG) über die Anerkennung eines Unfalls im Rahmen der Schülerunfallversicherung entschieden. Im Mittelpunkt stand ein fast 16-jähriger Schüler, der nach der Schule beim sogenannten Bahn-Surfen schwer verletzt wurde. Die Frage war: Fällt ein solcher Unfall unter den Schutz der Schülerunfallversicherung?

Das BSG hat in seinem Urteil vom 30. März 2023 (Aktenzeichen B 2 U 3/21 R) wichtige Entscheidungspunkte festgelegt:


1. Schutzzweck der Unfallversicherung für Schüler

Das Gericht stellte klar, dass der Schutzzweck der Schülerunfallversicherung darin besteht, Kinder und Jugendliche auf dem Schulweg zu schützen. Dies umfasst auch den Schutz vor selbstgeschaffenen Gefahren, wie in diesem Fall das Bahn-Surfen.

2. Berücksichtigung jugendlichen Verhaltens

Das Gericht erkannte an, dass das Verhalten von Jugendlichen oft durch Selbstüberschätzung und Gruppendynamik beeinflusst wird. Diese Faktoren sollten bei der Beurteilung von Schulwegunfällen berücksichtigt werden.

3. Keine versicherungsrechtliche Zäsur

Interessant ist, dass das Gericht keine Zäsur im Versicherungsschutz sah, obwohl der Schüler durch das eigenmächtige Öffnen einer Waggontür und das Besteigen der Lok von der üblichen Nutzung des Zuges abwich.

Bedeutung des Urteils für die Praxis

Die Entscheidung zeigt, dass die Schülerunfallversicherung einen breiten Schutz bietet, der auch ungewöhnliche und selbstgeschaffene Gefahrensituationen einschließt. Gleichzeitig wirft sie Fragen auf, etwa zur Rolle von jugendpsychologischen Erkenntnissen und zur genauen Abgrenzung des Versicherungsschutzes. Dieses Urteil unterstreicht, dass der Schutz der Schülerunfallversicherung weit gefasst ist und auch unkonventionelle Fälle abdecken kann.

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