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Ihre Kanzlei Schullerus. Immer für Sie da
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Peter-Sander-Str. 15
55252 Wiesbaden
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Öffnungszeiten
Mo. – Do.: 09:00 – 13:00, 14:00 – 17:00
Fr.: 09:00 – 12:00
1. Erhalt der Arbeitsbeziehung: Eine Mediation bietet die Möglichkeit, Konflikte zu lösen, ohne die Arbeitsbeziehung zu zerstören. Dies ist für beide Seiten vorteilhaft, insbesondere wenn es um langjährige Mitarbeiter oder spezialisierte Fachkräfte geht. Die Reputation als Arbeitgeber einerseits und als spezialisierte Fachkraft andererseits wird nicht beschädigt.
2. Kosteneffizienz: Im Vergleich zu gerichtlichen Auseinandersetzungen sind Mediationsverfahren oft kostengünstiger. Durch eine Mediation können sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer Zeit und Geld sparen, die sonst für rechtliche Verfahren aufgewendet würden. Im Arbeitsrecht trägt bis zum Ende der 1. Instanz jede Seite die Kosten der eigenen anwaltlichen Vertretung. Im Falle einer außergerichtlichen Auseinandersetzung mit Beteiligung von Anwälten, erst recht aber vor Gericht fallen diese Kosten an. Arbeitgeber sind hier häufig im Nachteil, weil Rechtsschutzversicherungen in den seltensten Fällen hierfür eine Deckung anbieten.
Das kostet ein Klageverfahren mit Einschaltung von Anwälten den Arbeitgeber bei einem Mitarbeiter, welcher 5000 € brutto pro Monat verdient hat:
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1. Instanz: |
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Anwaltskosten der Mandantschaft: |
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1,30 Verfahrensgebühr: |
933,40 € |
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1,20 Terminsgebühr: |
861,60 € |
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Auslagen: |
20,00 € |
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Zwischensumme: |
1.815,00 € |
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19,00 % Umsatzsteuer: |
344,85 € |
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Anwaltskosten Mandant: |
2.159,85 € |
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Gerichtskosten: |
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3,00 Gebühr(en) gem. § 11 GKG: |
972,00 € |
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—————– |
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Summe: |
3.131,85 € |
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—————————————————————– |
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Summe gerichtl. Kosten: |
3.131,85 € |
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Gesamtkostenrisiko: |
3.131,85 € |
Natürlich werden oft Vergleiche geschlossen, aber die Kosten ändern sich dadurch nur marginal, aufzusteigen diese sogar, was vielen Arbeitgebern gar nicht bewusst ist. Es sinken zwar die Gerichtskosten, aber der Anwalt verdient zusätzlich eine Einigungsgebühr:
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1. Instanz: |
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Anwaltskosten der Mandantschaft: |
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1,30 Verfahrensgebühr: |
933,40 € |
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1,20 Terminsgebühr: |
861,60 € |
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1,00 Einigungsgebühr: |
718,00 € |
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Auslagen: |
20,00 € |
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Zwischensumme: |
2.533,00 € |
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19,00 % Umsatzsteuer: |
481,27 € |
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Anwaltskosten Mandant: |
3.014,27 € |
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Gerichtskosten: |
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1,00 Gebühr(en) gem. § 11 GKG: |
324,00 € |
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Summe: |
3.338,27 € |
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Summe gerichtl. Kosten: |
3.338,27 € |
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Gesamtkostenrisiko: |
3.338,27 € |
Häufig ordnet das Arbeitsgericht das persönliche Erscheinen des Geschäftsführers, oder aber eines Personalverantwortlichen an. Dessen berufliche Arbeitszeiten müssten hier ebenfalls gedanklich hinzugerechnet werden. Berücksichtigt man dann noch, dass ein Verfahren auch mehrere Gerichtstermine, schlimmstenfalls auch mehrere Instanzen andauern kann, wird offensichtlich, wie negativ die wirtschaftliche Bilanz einer arbeitsrechtlichen Auseinandersetzung ist.
3. Schnellere Lösung: Mediationen können schneller abgeschlossen werden als gerichtliche Verfahren. Dies ermöglicht es beiden Parteien, rasch zu einer Einigung zu gelangen und den Konflikt hinter sich zu lassen. Ob und wann eine Mediation stattfindet, entscheiden die Beteiligten selbst. Man ist nicht an eine Terminierung durch das Gericht gebunden. Termine lassen sich entsprechend den Bedürfnissen an Ort und Zeit der Beteiligten anpassen.
In einem Mediationsverfahren bin ich nicht als Rechtsanwalt oder Interessensvertreter einer Partei tätig. Mediation ist ein Prozess, in welchem ich als neutraler Mediator die Konfliktparteien dabei unterstütze, in Mainz und Wiesbaden gemeinsam eine Lösung zu finden.
Während Sie in Gerichts- oder Schiedsverfahren darauf hoffen müssen, dass der Richter ein Urteil zu Ihren Gunsten spricht, können Sie mithilfe der Mediation Ihre Konfliktlösung selbst in die Hand nehmen. Sie haben so die Möglichkeit, Ihren Konflikt und dessen Lösung selbstständig zu betreuen und zu steuern.
Eine Mediation folgt keinem starren Schema und bleibt dennoch klar strukturiert. Als Mediator führe ich Sie und die andere Konfliktpartei durch ein bewährtes Verfahren, das in fünf aufeinanderfolgenden Phasen abläuft. Diese Struktur sorgt dafür, dass alle relevanten Punkte angesprochen werden, niemand übergangen wird und am Ende eine tragfähige Lösung steht. Anders als ein Gerichtsverfahren, das nach starren Verfahrensregeln abläuft, lässt das Mediationsmodell viel Raum für individuelle Anpassungen – das Vorgehen kann jederzeit auf die konkrete Situation und die Bedürfnisse der Beteiligten zugeschnitten werden. Im Folgenden erfahren Sie, wie eine Mediation in Mainz und Wiesbaden konkret abläuft und was Sie in jeder Phase erwartet.
Phase 1 – Auftragsklärung und Mediationsvertrag
Die erste Phase legt das Fundament. Hier klären wir gemeinsam, ob die Mediation für Ihren Konflikt das geeignete Verfahren ist und welche Rahmenbedingungen gelten. Ich erläutere Ihnen die Prinzipien der Mediation, die Rolle des Mediators sowie den geplanten Ablauf. Dazu gehört auch die Klärung organisatorischer Fragen wie Ort, Dauer und Häufigkeit der Sitzungen sowie die Frage, ob weitere Personen – etwa Vertrauenspersonen oder anwaltliche Berater – an den Sitzungen teilnehmen sollen. Am Ende dieser Phase steht der Mediationsvertrag. Er regelt schriftlich die Vertraulichkeit, die Vergütung sowie die Rechte und Pflichten aller Beteiligten. Damit haben alle Seiten von Beginn an Klarheit darüber, worauf sie sich einlassen.
Phase 2 – Themensammlung und Strukturierung
In der zweiten Phase tragen wir alle Konfliktthemen zusammen. Jede Partei erhält die Gelegenheit, ihre Sicht der Dinge darzustellen, ohne unterbrochen zu werden. Ich sammle die genannten Themen, fasse sie in verständlichen Stichworten zusammen und visualisiere sie für alle sichtbar – meist auf einem Flipchart oder einem Whiteboard. So entsteht eine gemeinsame Tagesordnung. Häufig zeigt sich bereits hier, dass die Konfliktparteien eine erstaunlich ähnliche Wahrnehmung der eigentlichen Streitpunkte haben, sie aber bisher nie in dieser geordneten Form ausgesprochen wurden. Diese Phase schafft Transparenz und gibt den Beteiligten das Gefühl, mit ihren Anliegen ernst genommen zu werden. Sie legt außerdem fest, in welcher Reihenfolge die Themen bearbeitet werden, damit kein Punkt verloren geht und die Sitzungen einen klaren roten Faden haben.
Phase 3 – Interessen hinter den Positionen klären
Die dritte Phase ist das Herzstück der Mediation. Hier geht es nicht mehr darum, wer was fordert, sondern um die dahinterliegenden Bedürfnisse und Interessen. Eine Mitarbeiterin, die auf einer Versetzung beharrt, möchte vielleicht in Wirklichkeit Anerkennung für ihre Leistung. Ein Arbeitgeber, der auf einer Kündigung besteht, sorgt sich womöglich um die Stimmung im Team und die Reputation am Markt. Erst wenn diese eigentlichen Beweggründe sichtbar werden, lassen sich Lösungen entwickeln, die über reine Kompromisse hinausgehen. Ich unterstütze Sie mit gezielten Fragen, Spiegeltechniken und Perspektivwechseln. Diese Phase erfordert Offenheit, schafft aber häufig den entscheidenden Durchbruch im Verfahren.
Phase 4 – Lösungsoptionen entwickeln und bewerten
Wenn die Interessen aller Beteiligten auf dem Tisch liegen, beginnt die kreative Phase. Gemeinsam sammeln wir mögliche Lösungswege – zunächst ohne jede Bewertung. Diese Methode des Brainstormings öffnet den Blick für Optionen, die in einem klassischen Gerichtsverfahren undenkbar wären. Eine flexible Arbeitszeitregelung, ein Aufgabentausch, eine Aufhebungsvereinbarung mit Outplacement-Komponente, ein internes Coaching, ein Mentorenmodell oder eine völlig neue Vertragsgestaltung – vieles ist denkbar. Erst im zweiten Schritt prüfen wir jede Option gemeinsam auf ihre Realisierbarkeit, ihre rechtlichen Konsequenzen und darauf, wie gut sie zu den Interessen jeder Seite passt. Häufig entstehen dabei Kombinationen aus mehreren Vorschlägen, die für beide Seiten attraktiv sind. So entstehen Lösungen, die wirklich tragen und nicht nach kurzer Zeit erneut zu Konflikten führen.
Phase 5 – Abschlussvereinbarung
Am Ende einer erfolgreichen Mediation steht die schriftliche Abschlussvereinbarung. Sie hält fest, worauf sich die Parteien geeinigt haben, wer was bis wann umzusetzen hat und wie mit möglichen Unstimmigkeiten in der Zukunft umgegangen wird. Diese Vereinbarung kann rechtsverbindlich gestaltet werden und ist damit ein vollwertiger Vertrag. Bei Bedarf empfehle ich, dass beide Seiten die Vereinbarung vor der Unterzeichnung durch einen eigenen Rechtsanwalt prüfen lassen. So ist sichergestellt, dass niemand übervorteilt wird und die Lösung dauerhaft Bestand hat. Mit der Unterzeichnung ist der Konflikt offiziell beendet – ohne Richter, ohne Urteil, ohne Verlierer.
Wie lange eine Mediation insgesamt dauert, hängt von der Komplexität des Konflikts und der Bereitschaft der Beteiligten ab. In der betrieblichen Praxis sind viele Mediationen in zwei bis vier Sitzungen abgeschlossen. Das ist ein Bruchteil der Zeit, die ein Gerichtsverfahren über mehrere Instanzen in Anspruch nehmen würde. Auch zwischen den Sitzungen tut sich etwas: Die Beteiligten reflektieren das Besprochene, prüfen mögliche Lösungsansätze und kommen häufig mit neuen Ideen in die nächste Sitzung. Diese Bedenkzeit ist ein wichtiger Bestandteil des Verfahrens und wird im Gerichtsverfahren so nicht ermöglicht. Sprechen Sie mich an, wenn Sie für Ihren Konflikt in Mainz, Wiesbaden oder dem gesamten Rhein-Main-Gebiet einen erfahrenen Mediator suchen.
Eine Mediation ist ein strukturiertes außergerichtliches Verfahren zur Konfliktbeilegung, bei dem die Beteiligten mit Unterstützung eines neutralen Dritten – des Mediators – selbst eine Lösung für ihren Konflikt erarbeiten. Sinnvoll ist eine Mediation immer dann, wenn die Parteien grundsätzlich bereit sind, miteinander zu sprechen, und an einer dauerhaften, einvernehmlichen Lösung interessiert sind. Sie eignet sich besonders bei Konflikten am Arbeitsplatz, in Geschäftsbeziehungen oder zwischen Geschäftspartnern.
Mo. – Do.: 09:00 – 13:00, 14:00 – 17:00
Fr.: 09:00 – 12:00
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