Paul-Albert Schullerus - Ihr Rechtsanwalt für kompetente Mandantenbetreuung

Rechtsanwalt Mediation in Mainz und Wiesbaden

Rechtsanwalt mit Expertise und Erfahrung für kompetente Mandantenbetreuung

Mediation statt Kündigung

Sie führen ihr Unternehmen. Sie treffen Entscheidungen. Sie bestimmen selbst.  Bleiben Sie dieser Linie treu. Lösen Sie personelle Herausforderungen selbstbestimmt, orientiert an ihren Interessen und dauerhaft.  Lassen Sie sich die Lösung nicht durch einen Gerichtsbeschluss oder Urteil diktieren. Entwickeln Sie die für Sie passende Lösung selbst.

 5 Gründe, warum eine Mediation der klassischen Kündigung vorzuziehen ist

1. Erhalt der Arbeitsbeziehung: Eine Mediation bietet die Möglichkeit, Konflikte zu lösen, ohne die Arbeitsbeziehung zu zerstören. Dies ist für beide Seiten vorteilhaft, insbesondere wenn es um langjährige Mitarbeiter oder spezialisierte Fachkräfte geht. Die Reputation als Arbeitgeber einerseits und als spezialisierte Fachkraft andererseits wird nicht beschädigt.

2. Kosteneffizienz: Im Vergleich zu gerichtlichen Auseinandersetzungen sind Mediationsverfahren oft kostengünstiger. Durch eine Mediation können sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer Zeit und Geld sparen, die sonst für rechtliche Verfahren aufgewendet würden.  Im Arbeitsrecht trägt bis zum Ende der 1. Instanz jede Seite die Kosten der eigenen anwaltlichen Vertretung.  Im Falle einer außergerichtlichen Auseinandersetzung mit Beteiligung von Anwälten, erst recht aber vor Gericht fallen diese Kosten an. Arbeitgeber sind hier häufig im Nachteil, weil Rechtsschutzversicherungen in den seltensten Fällen hierfür eine Deckung anbieten. 

Das kostet ein Klageverfahren mit Einschaltung von Anwälten den Arbeitgeber bei einem Mitarbeiter, welcher 5000 € brutto pro Monat verdient hat:

1. Instanz:

 

Anwaltskosten der Mandantschaft:

 

1,30 Verfahrensgebühr:

933,40 €

1,20 Terminsgebühr:

861,60 €

Auslagen:

20,00 €

Zwischensumme:

1.815,00 €

19,00 % Umsatzsteuer:

344,85 €

Anwaltskosten Mandant:

2.159,85 €

Gerichtskosten:

 

3,00 Gebühr(en) gem. § 11 GKG:

972,00 €

 

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Summe:

3.131,85 €

   

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Summe gerichtl. Kosten:

3.131,85 €

Gesamtkostenrisiko:

3.131,85 €

   


Natürlich werden oft Vergleiche geschlossen, aber die Kosten ändern sich dadurch nur marginal, aufzusteigen diese sogar, was vielen Arbeitgebern gar nicht bewusst ist.  Es sinken zwar die Gerichtskosten, aber der Anwalt verdient zusätzlich eine Einigungsgebühr:


1. Instanz:

 

Anwaltskosten der Mandantschaft:

 

1,30 Verfahrensgebühr:

933,40 €

1,20 Terminsgebühr:

861,60 €

1,00 Einigungsgebühr:

718,00 €

Auslagen:

20,00 €

Zwischensumme:

2.533,00 €

19,00 % Umsatzsteuer:

481,27 €

Anwaltskosten Mandant:

3.014,27 €

Gerichtskosten:

 

1,00 Gebühr(en) gem. § 11 GKG:

324,00 €

 

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Summe:

3.338,27 €

   

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Summe gerichtl. Kosten:

3.338,27 €

Gesamtkostenrisiko:

3.338,27 €

   

Häufig ordnet das Arbeitsgericht das persönliche Erscheinen des Geschäftsführers, oder aber eines Personalverantwortlichen an. Dessen  berufliche Arbeitszeiten müssten hier ebenfalls gedanklich hinzugerechnet werden.  Berücksichtigt man dann noch, dass ein Verfahren auch mehrere Gerichtstermine, schlimmstenfalls auch mehrere Instanzen andauern kann, wird offensichtlich,  wie negativ die wirtschaftliche Bilanz einer arbeitsrechtlichen Auseinandersetzung ist.


3. Schnellere Lösung: Mediationen können schneller abgeschlossen werden als gerichtliche Verfahren. Dies ermöglicht es beiden Parteien, rasch zu einer Einigung zu gelangen und den Konflikt hinter sich zu lassen.  Ob und wann eine Mediation stattfindet, entscheiden die Beteiligten selbst. Man ist nicht an eine Terminierung durch das Gericht gebunden.  Termine lassen sich entsprechend den Bedürfnissen an Ort und Zeit der Beteiligten anpassen.

4. Individuelle Lösungen: In einer Mediation haben die Parteien die Möglichkeit, individuelle Lösungen zu erarbeiten, die ihren spezifischen Bedürfnissen und Interessen gerecht werden. Dies führt dazu, langfristige und nachhaltige Vereinbarungen zu schaffen.  Eine einvernehmliche Lösung beendet den Konflikt. Es gibt keine 2. Instanz in der Mediation. Wenn man sich geeinigt hat, ist die Sache erledigt.

5. Vertraulichkeit:
Mediationen finden unter strikter Vertraulichkeit statt. Dies bedeutet, dass die Inhalte der Gespräche nicht öffentlich gemacht werden und die Parteien offen über ihre Bedenken und Interessen sprechen können, ohne dass dies gegen sie verwendet werden kann.  Anders als im Gerichtsverfahren, wo „die halbe Belegschaft im Zuschauerraum Platz nehmen darf, wo Vertretern der Presse die Berichterstattung ermöglicht wird, findet eine Mediation ohne Beteiligung der Öffentlichkeit statt.  So wird eine konstruktive, vertrauensvolle und ehrliche Atmosphäre zu Lösungsfindung geschaffen.

Die Vorteile eines Mediationsverfahrens

In einem Mediationsverfahren bin ich nicht als Rechtsanwalt oder Interessensvertreter einer Partei tätig. Mediation ist ein Prozess, in welchem ich als neutraler Mediator die Konfliktparteien dabei unterstütze, in Mainz und Wiesbaden gemeinsam eine Lösung zu finden.

Während Sie in Gerichts- oder Schiedsverfahren darauf hoffen müssen, dass der Richter ein Urteil zu Ihren Gunsten spricht, können Sie mithilfe der Mediation Ihre Konfliktlösung selbst in die Hand nehmen. Sie haben so die Möglichkeit, Ihren Konflikt und dessen Lösung selbstständig zu betreuen und zu steuern.

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In meiner Tätigkeit als Rechtsanwalt stehe ich im Arbeitsrecht auch Arbeitgebern aus Mainz und Wiesbaden zur Seite, die sich über die Aussprache von fristlosen Kündigungen informieren und Arbeitsverhältnisse rechtssicher schließen und beenden möchten.

Vergleichsverhandlung in Mainz und Wiesbaden führen

Ein Rechtsanwalt und Mediator unterstützten die betroffenen Parteien während eines Konflikts in ihren Verhandlungen. Innerhalb dieser Verhandlungen kommt meistens ein sogenannter Vergleich zustande. Dieser ist eine gültige Einigung zwischen den beiden Konfliktparteien. Dabei bin ich entweder als Rechtsanwalt für eine Seite tätig oder ich fungiere als Mediator während einer Mediation in Mainz und Wiesbaden.

Außergerichtliche Einigung in Mainz und Wiesbaden erzielen

Als Rechtsanwalt und Mediator unterstütze ich Sie gerne bei einer außergerichtlichen Einigung. Im Gegensatz zu einem Gerichts- oder Schiedsverfahren bietet die Mediation in Mainz und Wiesbaden viele Vorteile. Mediation ist schnell, kostengünstig, vertraulich und imageverbessernd. Hierbei gibt es keine Verlierer. Am Ende erreichen wir eine für alle Parteien zufriedenstellende Beendigung des Konflikts.
Damit das funktioniert, kommen 5 Prinzipien zur Anwendung:
  1. Freiwilligkeit – Nur wer freiwillig an einer Mediation teilnimmt, ist auch in der Lage, den Konflikt zu beenden.
  2. Neutralität/Allparteilichkeit – Der Mediator ist nicht nur neutral, sondern er achtet darauf, dass es zu keinem Ungleichgewicht bei den Beteiligten kommt. Er ist für alle Parteien in einem Konflikt gleichermaßen da.
  3. Eigenverantwortlichkeit – Es ist Ihr Konflikt. Sie kennen ihn am besten. Daher ist es nur konsequent, dass Sie in eigener Verantwortung mit allen Beteiligten die Lösung erarbeiten.
  4. Informiertheit – Alle entscheidungserheblichen Aspekte kommen auf den Tisch. Dadurch können Sie eine interessengerechte Lösung erreichen.
  5. Vertraulichkeit – Was in der Mediation besprochen wird, bleibt vertraulich.

Der Ablauf einer Mediation – in 5 Phasen zur einvernehmlichen Lösung

Eine Mediation folgt keinem starren Schema und bleibt dennoch klar strukturiert. Als Mediator führe ich Sie und die andere Konfliktpartei durch ein bewährtes Verfahren, das in fünf aufeinanderfolgenden Phasen abläuft. Diese Struktur sorgt dafür, dass alle relevanten Punkte angesprochen werden, niemand übergangen wird und am Ende eine tragfähige Lösung steht. Anders als ein Gerichtsverfahren, das nach starren Verfahrensregeln abläuft, lässt das Mediationsmodell viel Raum für individuelle Anpassungen – das Vorgehen kann jederzeit auf die konkrete Situation und die Bedürfnisse der Beteiligten zugeschnitten werden. Im Folgenden erfahren Sie, wie eine Mediation in Mainz und Wiesbaden konkret abläuft und was Sie in jeder Phase erwartet.

Phase 1 – Auftragsklärung und Mediationsvertrag

Die erste Phase legt das Fundament. Hier klären wir gemeinsam, ob die Mediation für Ihren Konflikt das geeignete Verfahren ist und welche Rahmenbedingungen gelten. Ich erläutere Ihnen die Prinzipien der Mediation, die Rolle des Mediators sowie den geplanten Ablauf. Dazu gehört auch die Klärung organisatorischer Fragen wie Ort, Dauer und Häufigkeit der Sitzungen sowie die Frage, ob weitere Personen – etwa Vertrauenspersonen oder anwaltliche Berater – an den Sitzungen teilnehmen sollen. Am Ende dieser Phase steht der Mediationsvertrag. Er regelt schriftlich die Vertraulichkeit, die Vergütung sowie die Rechte und Pflichten aller Beteiligten. Damit haben alle Seiten von Beginn an Klarheit darüber, worauf sie sich einlassen.

Phase 2 – Themensammlung und Strukturierung

In der zweiten Phase tragen wir alle Konfliktthemen zusammen. Jede Partei erhält die Gelegenheit, ihre Sicht der Dinge darzustellen, ohne unterbrochen zu werden. Ich sammle die genannten Themen, fasse sie in verständlichen Stichworten zusammen und visualisiere sie für alle sichtbar – meist auf einem Flipchart oder einem Whiteboard. So entsteht eine gemeinsame Tagesordnung. Häufig zeigt sich bereits hier, dass die Konfliktparteien eine erstaunlich ähnliche Wahrnehmung der eigentlichen Streitpunkte haben, sie aber bisher nie in dieser geordneten Form ausgesprochen wurden. Diese Phase schafft Transparenz und gibt den Beteiligten das Gefühl, mit ihren Anliegen ernst genommen zu werden. Sie legt außerdem fest, in welcher Reihenfolge die Themen bearbeitet werden, damit kein Punkt verloren geht und die Sitzungen einen klaren roten Faden haben.

Phase 3 – Interessen hinter den Positionen klären

Die dritte Phase ist das Herzstück der Mediation. Hier geht es nicht mehr darum, wer was fordert, sondern um die dahinterliegenden Bedürfnisse und Interessen. Eine Mitarbeiterin, die auf einer Versetzung beharrt, möchte vielleicht in Wirklichkeit Anerkennung für ihre Leistung. Ein Arbeitgeber, der auf einer Kündigung besteht, sorgt sich womöglich um die Stimmung im Team und die Reputation am Markt. Erst wenn diese eigentlichen Beweggründe sichtbar werden, lassen sich Lösungen entwickeln, die über reine Kompromisse hinausgehen. Ich unterstütze Sie mit gezielten Fragen, Spiegeltechniken und Perspektivwechseln. Diese Phase erfordert Offenheit, schafft aber häufig den entscheidenden Durchbruch im Verfahren.

Phase 4 – Lösungsoptionen entwickeln und bewerten

Wenn die Interessen aller Beteiligten auf dem Tisch liegen, beginnt die kreative Phase. Gemeinsam sammeln wir mögliche Lösungswege – zunächst ohne jede Bewertung. Diese Methode des Brainstormings öffnet den Blick für Optionen, die in einem klassischen Gerichtsverfahren undenkbar wären. Eine flexible Arbeitszeitregelung, ein Aufgabentausch, eine Aufhebungsvereinbarung mit Outplacement-Komponente, ein internes Coaching, ein Mentorenmodell oder eine völlig neue Vertragsgestaltung – vieles ist denkbar. Erst im zweiten Schritt prüfen wir jede Option gemeinsam auf ihre Realisierbarkeit, ihre rechtlichen Konsequenzen und darauf, wie gut sie zu den Interessen jeder Seite passt. Häufig entstehen dabei Kombinationen aus mehreren Vorschlägen, die für beide Seiten attraktiv sind. So entstehen Lösungen, die wirklich tragen und nicht nach kurzer Zeit erneut zu Konflikten führen.

Phase 5 – Abschlussvereinbarung

Am Ende einer erfolgreichen Mediation steht die schriftliche Abschlussvereinbarung. Sie hält fest, worauf sich die Parteien geeinigt haben, wer was bis wann umzusetzen hat und wie mit möglichen Unstimmigkeiten in der Zukunft umgegangen wird. Diese Vereinbarung kann rechtsverbindlich gestaltet werden und ist damit ein vollwertiger Vertrag. Bei Bedarf empfehle ich, dass beide Seiten die Vereinbarung vor der Unterzeichnung durch einen eigenen Rechtsanwalt prüfen lassen. So ist sichergestellt, dass niemand übervorteilt wird und die Lösung dauerhaft Bestand hat. Mit der Unterzeichnung ist der Konflikt offiziell beendet – ohne Richter, ohne Urteil, ohne Verlierer.

Wie lange eine Mediation insgesamt dauert, hängt von der Komplexität des Konflikts und der Bereitschaft der Beteiligten ab. In der betrieblichen Praxis sind viele Mediationen in zwei bis vier Sitzungen abgeschlossen. Das ist ein Bruchteil der Zeit, die ein Gerichtsverfahren über mehrere Instanzen in Anspruch nehmen würde. Auch zwischen den Sitzungen tut sich etwas: Die Beteiligten reflektieren das Besprochene, prüfen mögliche Lösungsansätze und kommen häufig mit neuen Ideen in die nächste Sitzung. Diese Bedenkzeit ist ein wichtiger Bestandteil des Verfahrens und wird im Gerichtsverfahren so nicht ermöglicht. Sprechen Sie mich an, wenn Sie für Ihren Konflikt in Mainz, Wiesbaden oder dem gesamten Rhein-Main-Gebiet einen erfahrenen Mediator suchen.

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Wir beraten Sie gerne umfassend und persönlich bei Ihrem Anliegen.

Das biete ich Ihnen als Rechtsanwalt im Bereich Mediation:

  • Außergerichtliche Konfliktlösung
  • Interessensgerechte Vermittlung
  • Eine freundliche und vertrauliche Atmosphäre
  • Multilinguale Durchführung der Mediation
Gerichtsverfahren sind oft nervenaufreibend und ausdauernd. Sie ziehen sich häufig in die Länge und sind mit hohen Kosten verbunden. Wenn Sie für Ihre Konfliktlösung eine kostengünstigere und schnellere Alternative benötigen, die außerdem Nerven und Beziehungen schont, dann sind Sie bei mir richtig. Ich bin nicht nur Rechtsanwalt, sondern kann Ihnen auch im Bereich der Mediation behilflich sein und Ihren Konflikt in Mainz und Wiesbaden außergerichtlich lösen.

Häufige Fragen (FAQ)

Eine Mediation ist ein strukturiertes außergerichtliches Verfahren zur Konfliktbeilegung, bei dem die Beteiligten mit Unterstützung eines neutralen Dritten – des Mediators – selbst eine Lösung für ihren Konflikt erarbeiten. Sinnvoll ist eine Mediation immer dann, wenn die Parteien grundsätzlich bereit sind, miteinander zu sprechen, und an einer dauerhaften, einvernehmlichen Lösung interessiert sind. Sie eignet sich besonders bei Konflikten am Arbeitsplatz, in Geschäftsbeziehungen oder zwischen Geschäftspartnern.

Jede am Konflikt beteiligte Person oder Partei kann den Anstoß zu einer Mediation geben. In arbeitsrechtlichen Konflikten geht die Initiative häufig vom Arbeitgeber aus, der eine gerichtliche Auseinandersetzung vermeiden möchte. Voraussetzung ist allerdings, dass auch die andere Seite zur Teilnahme bereit ist – die Freiwilligkeit ist eines der zentralen Prinzipien der Mediation und kann nicht erzwungen werden.
Die Dauer hängt vom konkreten Konflikt ab. Eine einzelne Sitzung dauert üblicherweise zwischen zwei und vier Stunden. Viele Mediationen sind nach zwei bis vier Sitzungen abgeschlossen. Damit ist das Verfahren in der Regel innerhalb weniger Wochen beendet – während ein arbeitsgerichtliches Verfahren über mehrere Instanzen Monate oder sogar Jahre in Anspruch nehmen kann.
Die Kosten einer Mediation richten sich nach dem zeitlichen Aufwand und werden in der Regel als Stundenhonorar abgerechnet. Die Beteiligten teilen sich die Kosten häufig zu gleichen Teilen. Im Vergleich zu einem Gerichtsverfahren mit eigenen Anwaltskosten und Gerichtsgebühren ist die Mediation in der Regel deutlich günstiger. Die genauen Konditionen klären wir transparent zu Beginn im Mediationsvertrag.
Die Mediation selbst ist ein Verfahren und keine Entscheidung. Bindend wird das Ergebnis erst durch die Abschlussvereinbarung, die am Ende geschlossen wird. Diese Vereinbarung kann wie jeder andere Vertrag rechtsverbindlich ausgestaltet werden. Auf Wunsch kann sie auch notariell beurkundet oder als Anwaltsvergleich gemäß § 796a ZPO vollstreckbar gestaltet werden.
Der Mediator ist allparteilich. Er ergreift weder für die eine noch für die andere Seite Partei und gibt auch keine Entscheidungen vor. Seine Aufgabe ist es, das Gespräch zu strukturieren, für eine faire Gesprächsatmosphäre zu sorgen und den Beteiligten zu helfen, ihre eigentlichen Interessen zu erkennen und gemeinsame Lösungen zu entwickeln. Anders als ein Richter entscheidet er nicht über den Konflikt.
Sollte sich keine Einigung erzielen lassen, steht es jeder Partei jederzeit frei, das Verfahren zu beenden. Auch danach bleiben die in der Mediation besprochenen Inhalte vertraulich. Den Parteien steht es offen, den Konflikt anschließend auf anderem Weg zu klären – beispielsweise über eine anwaltliche Vertretung oder ein Gerichtsverfahren. Häufig hat die Mediation aber auch im Falle eines Abbruchs die Positionen geklärt und führt später noch zu einer außergerichtlichen Einigung.
Ja, ausdrücklich. Sie können sich jederzeit von einem eigenen Rechtsanwalt beraten lassen, etwa zwischen den Sitzungen oder vor der Unterzeichnung der Abschlussvereinbarung. Da ich als Mediator allparteilich agiere, kann ich keine Rechtsberatung für eine einzelne Partei leisten. Eine externe rechtliche Bewertung der gefundenen Lösung ist häufig sogar zu empfehlen.
Mediation eignet sich für nahezu alle Konflikte, in denen die Beteiligten weiter miteinander zu tun haben oder zumindest eine geordnete Trennung anstreben. Im Arbeitsrecht sind das etwa Konflikte zwischen Vorgesetzten und Mitarbeitenden, Spannungen im Team, Auseinandersetzungen mit dem Betriebsrat oder Verhandlungen über eine Aufhebung des Arbeitsverhältnisses. Auch im Wirtschaftsleben – etwa bei Streitigkeiten zwischen Geschäftspartnern oder Gesellschaftern – ist die Mediation ein bewährtes Verfahren.
Im Gerichtsverfahren entscheidet ein Richter über den Konflikt – meist gibt es eine gewinnende und eine verlierende Seite. In der Mediation entscheiden die Beteiligten selbst und entwickeln eine Lösung, die ihren Interessen gerecht wird. Das Verfahren ist vertraulich, schneller, in der Regel günstiger und schont die Beziehung zwischen den Parteien. Außerdem haben Sie die volle Kontrolle über den Inhalt der Einigung – kein Urteil wird Ihnen aufgezwungen.

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