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Peter-Sander-Str. 15
55252 Mainz-Kastel
Öffnungszeiten
Mo. – Do.: 09:00 – 13:00, 14:00 – 17:00
Fr.: 09:00 – 12:00
1. Erhalt der Arbeitsbeziehung: Eine Mediation bietet die Möglichkeit, Konflikte zu lösen, ohne die Arbeitsbeziehung zu zerstören. Dies ist für beide Seiten vorteilhaft, insbesondere wenn es um langjährige Mitarbeiter oder spezialisierte Fachkräfte geht. Die Reputation als Arbeitgeber einerseits und als spezialisierte Fachkraft andererseits wird nicht beschädigt.
2. Kosteneffizienz: Im Vergleich zu gerichtlichen Auseinandersetzungen sind Mediationsverfahren oft kostengünstiger. Durch eine Mediation können sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer Zeit und Geld sparen, die sonst für rechtliche Verfahren aufgewendet würden. Im Arbeitsrecht trägt bis zum Ende der 1. Instanz jede Seite die Kosten der eigenen anwaltlichen Vertretung. Im Falle einer außergerichtlichen Auseinandersetzung mit Beteiligung von Anwälten, erst recht aber vor Gericht fallen diese Kosten an. Arbeitgeber sind hier häufig im Nachteil, weil Rechtsschutzversicherungen in den seltensten Fällen hierfür eine Deckung anbieten.
Das kostet ein Klageverfahren mit Einschaltung von Anwälten den Arbeitgeber bei einem Mitarbeiter, welcher 5000 € brutto pro Monat verdient hat:
1. Instanz: |
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Anwaltskosten der Mandantschaft: |
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1,30 Verfahrensgebühr: |
933,40 € |
1,20 Terminsgebühr: |
861,60 € |
Auslagen: |
20,00 € |
Zwischensumme: |
1.815,00 € |
19,00 % Umsatzsteuer: |
344,85 € |
Anwaltskosten Mandant: |
2.159,85 € |
Gerichtskosten: |
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3,00 Gebühr(en) gem. § 11 GKG: |
972,00 € |
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Summe: |
3.131,85 € |
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Summe gerichtl. Kosten: |
3.131,85 € |
Gesamtkostenrisiko: |
3.131,85 € |
Natürlich werden oft Vergleiche geschlossen, aber die Kosten ändern sich dadurch nur marginal, aufzusteigen diese sogar, was vielen Arbeitgebern gar nicht bewusst ist. Es sinken zwar die Gerichtskosten, aber der Anwalt verdient zusätzlich eine Einigungsgebühr:
1. Instanz: |
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Anwaltskosten der Mandantschaft: |
|
1,30 Verfahrensgebühr: |
933,40 € |
1,20 Terminsgebühr: |
861,60 € |
1,00 Einigungsgebühr: |
718,00 € |
Auslagen: |
20,00 € |
Zwischensumme: |
2.533,00 € |
19,00 % Umsatzsteuer: |
481,27 € |
Anwaltskosten Mandant: |
3.014,27 € |
Gerichtskosten: |
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1,00 Gebühr(en) gem. § 11 GKG: |
324,00 € |
—————– |
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Summe: |
3.338,27 € |
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Summe gerichtl. Kosten: |
3.338,27 € |
Gesamtkostenrisiko: |
3.338,27 € |
Häufig ordnet das Arbeitsgericht das persönliche Erscheinen des Geschäftsführers, oder aber eines Personalverantwortlichen an. Dessen berufliche Arbeitszeiten müssten hier ebenfalls gedanklich hinzugerechnet werden. Berücksichtigt man dann noch, dass ein Verfahren auch mehrere Gerichtstermine, schlimmstenfalls auch mehrere Instanzen andauern kann, wird offensichtlich, wie negativ die wirtschaftliche Bilanz einer arbeitsrechtlichen Auseinandersetzung ist.
3. Schnellere Lösung: Mediationen können schneller abgeschlossen werden als gerichtliche Verfahren. Dies ermöglicht es beiden Parteien, rasch zu einer Einigung zu gelangen und den Konflikt hinter sich zu lassen. Ob und wann eine Mediation stattfindet, entscheiden die Beteiligten selbst. Man ist nicht an eine Terminierung durch das Gericht gebunden. Termine lassen sich entsprechend den Bedürfnissen an Ort und Zeit der Beteiligten anpassen.
In einem Mediationsverfahren bin ich nicht als Rechtsanwalt oder Interessensvertreter einer Partei tätig. Mediation ist ein Prozess, in welchem ich als neutraler Mediator die Konfliktparteien dabei unterstütze, in Mainz und Wiesbaden gemeinsam eine Lösung zu finden.
Während Sie in Gerichts- oder Schiedsverfahren darauf hoffen müssen, dass der Richter ein Urteil zu Ihren Gunsten spricht, können Sie mithilfe der Mediation Ihre Konfliktlösung selbst in die Hand nehmen. Sie haben so die Möglichkeit, Ihren Konflikt und dessen Lösung selbstständig zu betreuen und zu steuern.
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