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Paul-Albert Schullerus – Ihr Mediator und Fachanwalt für Sozialrecht

Meine Dienstleistung in Mainz und Wiesbaden – Arbeitsunfall

Dienstleistung im Arbeitsrecht

Arbeitsunfall? Zögern Sie nicht!

Arbeitsunfälle kommen täglich vor. Sie können nicht nur am Arbeitsplatz, sondern auch auf dem Weg zur Arbeit oder während der Pause passieren. In solchen Fällen ist die Rechtslage oft unklar, da die Entscheidung darüber, ob ein Unfall als Arbeitsunfall eingestuft wird, letztendlich von der Unfallversicherung getroffen wird. Wenn die Unfallversicherung die Anerkennung eines Arbeitsunfalls und damit die Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung ablehnt, sollten Sie sich an einen Rechtsanwalt für Sozialrecht wenden. Dieser kann mithilfe von Gutachtern wichtige Beweise sammeln und sie der Versicherung vorlegen.

In vielen Fällen lehnt auch die zuständige Berufsgenossenschaft die Anerkennung eines Arbeitsunfalls ab. Ein Anwalt kann Ihnen dabei helfen, die Übernahme der Kosten für Heilbehandlungen und Rehabilitationsmaßnahmen gegenüber der Berufsgenossenschaft durchzusetzen, um eine optimale Genesung zu erreichen.

Im Folgenden informieren wir Sie darüber, wann ein Arbeitsunfall vorliegt, welche Schritte Sie unternehmen sollten und welche Leistungen von der Versicherung übernommen werden.

Arbeitsunfall – Was darunter fällt!

Der Arbeitsunfall (oder auch Betriebsunfall) ist ein Unfall, der sich im Zusammenhang mit einer versicherten Tätigkeit ereignet.

  • Darunter fällt jede Tätigkeit, die in Verbindung mit der arbeitsvertraglich geschuldeten Leistung steht.

  • Grundsätzlich wird abgegrenzt, ob die zum Unfall führende Handlung betrieblich veranlasst ist oder einen rein privaten Nutzen verfolgt. Zum Beispiel:

    • Es liegt ein Arbeitsunfall vor, wenn sich ein Sportlehrer während des Sportunterrichts den Fuß bricht.

    • Kein Arbeitsunfall liegt vor, wenn ein Büroangestellter im Büro plötzlich einen Herzinfarkt erleidet.

  • Am Ende entscheidet die Unfallversicherung darüber, ob ein Unfall als Arbeitsunfall eingestuft wird.

Unfall in der Arbeitspause oder auf dem Arbeitsweg

Wege von und zur Arbeitsstätte sind in der Regel versichert, solange keine privaten Angelegenheiten den Arbeitsweg unterbrechen.

  • Es können rechtliche Probleme auftreten, wenn zum Unfallzeitpunkt die Tätigkeit (ausschließlich oder zumindest teilweise) auch privaten Zwecken diente oder Umwege gemacht wurden.

  • Normalerweise sind Umwege nicht durch den Versicherungsschutz abgedeckt. Es gibt jedoch Ausnahmen bei:

    • Umwege aufgrund der Kinderbetreuung (Kindergarten, Tagesmutter, Großeltern)

    • Umwege, um mit anderen Berufstätigen oder Versicherten gemeinsam ein Fahrzeug zu nutzen (Fahrgemeinschaft)

  • Unfälle während der Arbeit aufgrund von Alkohol- oder Drogenkonsum sind problematisch.

    • Es ist erforderlich, die Tätigkeit, die zum Unfall geführt hat, entweder dem privaten oder dem betrieblichen Bereich zuzuordnen.

    • Nur Unfälle im betrieblichen Bereich sind versichert.

Unfallversicherung: Meine Leistungen

  • Erstattung der Kosten für ärztliche Behandlungen

  • Kosten für Heilbehandlungen und Rehabilitation

  • Zahlung von Verletztengeld während der Arbeitsunfähigkeit

    • Das Verletztengeld wird nach der maximalen sechswöchigen Lohnfortzahlung gezahlt und erstreckt sich bis zur 78. Woche

    • Das Verletztengeld kann höher ausfallen als das Krankengeld, da es auf 80% des Bruttogehalts oder maximal auf das Nettogehalt begrenzt ist

  • Umschulung oder Anpassung des Arbeitsplatzes für Menschen mit Behinderung

  • Zahlung von Pflegegeld / Pflegeleistungen

  • Zahlung einer Unfallrente

  • Zahlung einer Hinterbliebenenrente und eines Sterbegeldes im Todesfall

In der Regel wird kein Schmerzensgeld oder Ersatz für Sachschäden gezahlt. Um in solch einem Ausnahmefall eine Prüfung vorzunehmen, sollten Sie sich an eine Rechtsanwaltskanzlei wenden.

Unfall? Hier erfahren Sie, was zu tun ist

  • Melden Sie den Unfall umgehend Ihrem Arbeitgeber.

  • Der Arbeitgeber hat die Verpflichtung, alle Arbeits- oder Wegeunfälle, die zu einer Arbeitsunfähigkeit von mehr als drei aufeinanderfolgenden Kalendertagen oder zum Tod eines Beschäftigten führen, bei der zuständigen Berufsgenossenschafts-Bezirksverwaltung zu melden.

    • Diese Meldung muss innerhalb von 3 Tagen erfolgen.

    • Die Pflicht zur Anzeige beginnt mit Erhalt der Kenntnis des Vorfalls.

  • Beachten Sie: Wenn Sie den Bescheid von der Berufsgenossenschaft erhalten, notieren Sie sich das Zugangsdatum und bewahren Sie den abgestempelten Briefumschlag auf.

    • Wenn Sie einen Rechtsbehelf einlegen und gegen eine mögliche Ablehnung juristisch vorgehen möchten, müssen Sie wichtige Fristen einhalten.

  • Suchen Sie frühzeitig einen sogenannten Durchgangsarzt (D-Arzt) auf. Der Besuch beim D-Arzt ist erforderlich, wenn Sie

    • arbeitsunfähig sind

    • voraussichtlich mehr als eine Woche medizinisch behandelt werden müssen oder

    • Heil- und Hilfsmittel verschrieben bekommen.

  • Kontaktieren Sie den D-Arzt auch, wenn Sie erneut von den Folgen des Unfalls betroffen sind.

    • Ihr Arbeitgeber sollte die Kontaktdaten des Unfallarztes veröffentlicht haben oder sie können erfragt werden.

    • Machen Sie von allen Belegen und Arztberichten Kopien. Im Fall eines späteren Rechtsstreits kann das eine Hilfe sein.

Arbeitsunfall? Ich stehe Ihnen zur Seite.

Sie haben einen Unfall an Ihrem Arbeitsplatz erfahren? Arbeitsunfälle oder Unfälle auf dem Weg zur Arbeit können schnell passieren. Jedoch wissen Betroffene oft nicht, welche Leistungen ihnen zustehen, und aus Angst vor einer Kündigung unternehmen sie nichts dagegen. Doch ich bin an Ihrer Seite: Ich biete Ihnen fachkundige Beratung zu allen Fragen bezüglich des Arbeitsunfalls.

Gemeinsam werden wir Ihre Ansprüche auf Heilbehandlung, Verletztengeld, Pflegegeld und Unfallrente durchsetzen. Im äußersten Fall werde ich auch gerichtlich gegen ablehnende Bescheide der Berufsgenossenschaft oder der Versicherung vorgehen.

Droht Ihnen eine Kündigung aufgrund der schwerwiegenden Unfallfolgen, die zu längerer oder ständiger Arbeitsunfähigkeit führen? Ich prüfe Ihren individuellen Fall und helfe Ihnen dabei, eine Kündigung abzuwehren.

Sie benötigen nach einem Arbeitsunfall rechtlichen Rat? Nehmen Sie jetzt Kontakt zu mir auf, um eine juristische Bewertung Ihres Falles zu erhalten!

Häufige Fragen & Antworten (FAQ)

Ein Arbeitsunfall ist ein Unfall, der während einer versicherten Tätigkeit passiert. Um als Arbeitsunfall anerkannt zu werden, muss die ausgeführte Tätigkeit zum Zeitpunkt des Vorfalls einen Bezug zur eigentlichen Arbeit aufweisen. Auch Unfälle, die auf dem Arbeitsweg passieren, gelten als Arbeitsunfälle.

Es kann unter bestimmten Umständen nicht mehr möglich sein, einen Arbeitsunfall geltend zu machen, wenn Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt. In der Regel führt der Konsum von Alkohol oder anderen Drogen dazu, dass der Versicherungsschutz entfällt. Es ist jedoch ratsam, dies in jedem Einzelfall überprüfen zu lassen.
Für eine Kündigung müssen sachliche Gründe vorliegen. Wenn ein Arbeitgeber aufgrund eines Arbeitsunfalls mit einem längeren Ausfall und erheblichen Verlusten konfrontiert ist, kann eine Kündigung im Einklang mit dem Kündigungsschutzgesetz stehen. Es kann in solchen Situationen schwierig sein, eine solche Kündigung erfolgreich anzufechten.
Wenn Ihre Arbeitsfähigkeit nicht wiederhergestellt werden kann, haben Sie möglicherweise Anspruch auf Verletztengeld, Rehabilitationsmaßnahmen oder eine monatliche Rente. Falls Sie unverschuldet arbeitsunfähig geworden sind, ist Ihr Arbeitgeber dazu verpflichtet, Ihnen für einen Zeitraum von 6 Wochen weiterhin Lohn zu zahlen.

Bei normalen Krankheiten zahlt die Krankenkasse nach der Entgeltfortzahlung Krankengeld. Dieses beträgt in der Regel 70 Prozent des Bruttogehalts. Bei einem Arbeitsunfall haben Sie nach der Entgeltfortzahlung Anspruch auf Verletztengeld. Dieses beläuft sich auf 80 Prozent des Bruttogehalts.

Sie haben nur in seltenen Ausnahmefällen einen Anspruch auf Schmerzensgeld. Es steht Ihnen grundsätzlich nur zu, wenn Sie absichtlich verletzt worden sind. Allerdings muss dafür eine individuelle Prüfung durchgeführt werden.
Grundsätzlich sind Ersatzleistungen für beschädigte Gegenstände ausgeschlossen. Es gibt jedoch einige Ausnahmen zu beachten. Zum Beispiel können bei einem Arbeitsunfall beschädigte Hilfsmittel wie eine kaputte Brille von der Unfallversicherung ersetzt werden, sofern sie weiterhin ihrer Funktion entsprechend genutzt werden.

Zunächst sollte der Vorgesetzte informiert werden. Es kann dann ratsam sein, einen Durchgangsarzt (D-Arzt) zu konsultieren. Dies ist erforderlich, wenn aufgrund des Arbeitsunfalls eine Arbeitsunfähigkeit über den Tag des Unfalls hinaus besteht und Medikamente verordnet werden müssen.

Ein D-Arzt ist ein spezialisierter Arzt im Bereich der Unfallchirurgie, der eine besondere Zulassung besitzt. Dadurch hat er die Befugnis, einen Arbeitsunfall zu erkennen und zu behandeln. Die Kosten für die Behandlung durch einen D-Arzt werden von der gesetzlichen Unfallversicherung übernommen.

 Tatsächlich sind während der Pausen lediglich die direkten Wege zur Nahrungsaufnahme versichert. Zusätzlich besteht Versicherungsschutz nur auf betrieblichen oder öffentlichen Wegen. Um eine umfassendere Einschätzung zu erhalten, müssten wir Ihren individuellen Fall prüfen.

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