ClickCease
Paul-Albert Schullerus - Ihr Mediator und Fachanwalt für Sozialrecht

Meine Dienstleistung in Mainz und Wiesbaden - Widerspruch gegen Jobcenter-Bescheid

Dienstleistung im Arbeitsrecht

Widerspruch gegen Jobcenter

Sie bekommen zu wenig Leistungen vom Jobcenter? Ihr Antrag auf Harzt 4 beziehungsweise Bürgergeld ist abgelehnt worden? Sie wollen Widerspruch einlegen? Im Jobcenter werden täglich unzählige Anträge bearbeitet. Häufig passieren dem Jobcenter dabei Fehler – sprich es geht zulasten Ihres Anspruchs auf Leistung. Dabei lohnt es sich gegen den Bescheid der Behörde vorzugehen, sei es gegen den Ablehnungsbescheid oder bei der Leistungskürzung. Einen Widerspruch können Sie kostenlos einlegen. Auch für die Anwaltskosten können Sie Prozesskostenhilfe beantragen. Machen Sie Ihre Ansprüche auf Bürgergeld, Hartz 4, Mehrbedarf und anderen Leistungen geltend und starten Sie ein Widerspruchsverfahren. Als Kanzlei für Sozialrecht beraten und vertreten wir Sie. Im Folgenden klären wir auch, worauf Sie achten müssen.

Fehlerquellen

Bei den umfangreichen Anträgen und langen Verfahren passieren Fehler. Ein Anwalt für Sozialrecht ist häufig mit diesen Fehlerquellen konfrontiert:

  • Falsche Berechnung der Kosten für Unterkunft und Heizung

  • Fehlerhafte Anrechnung von Einkommen, Unterhalt und Vermögen

  • Niedrige Regelsätze, aufgrund der Vermutung einer Bedarfsgemeinschaft

  • Fehlende Unterlagen

Ein Antrag auf Leistungen beim Jobcenter ist häufig ellenlang. Auskünfte zu Einkommen, Bedarfsgemeinschaft und Kosten sind fehleranfällig. Damit Ihr Verfahren des Antrags ordnungsgemäß verläuft, beraten und begleiten wir Sie als Anwälte.

Widerspruchsverfahren und Klage

Kommt es zu Fehlern und werden Ihre Ansprüche auf Leistung deswegen gekürzt oder zu niedrig bemessen, sollten Sie sich dagegen wehren. Bei einem Widerspruch und einer Klage sollten Sie Folgendes beachten:


Widerspruchsverfahren

  • Gegen einen Verwaltungsakt können Sie einen Widerspruch einlegen

    • Ein Verwaltungsakt ist jede Verfügung, Entscheidung oder andere hoheitliche Maßnahme, die eine Behörde zur Regelung eines Einzelfalls auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts trifft und die auf unmittelbare Rechtswirkung nach außen gerichtet ist

    • Das umfasst jeden Bewilligungsbescheid, Ablehnungsbescheid, Änderungsbescheidung, Aufhebungsbescheid, Erstattungsbescheid, Eingliederungsvereinbarung als Verwaltungsakt, Sanktionsbescheid

  • Für die Einleitung eines Widerspruchsverfahrens müssen Sie binnen der Widerspruchsfrist (regelmäßig 1 Monat ab Zustellung des Bescheids) Widerspruch erheben

    • In der Rechtsbehelfsbelehrung wird auf die zuständige Behörde (in der Regel die Erlassbehörde, also das Jobcenter oder die Aufsichtsbehörde) angegeben.

    • Fehlt die Rechtsbehelfsbelehrung oder ist sie unvollständig beziehungsweise fehlerhaft, verlängert sich die Frist für Rechtsbehelfe auf 1 Jahr.

  • Nach Einlegung des Widerspruchs erhalten Sie die Entscheidung der Behörde.

    • Entspricht die Behörde Ihrem Widerspruch und erhalten Sie einen Abhilfebescheid, wodurch der ursprüngliche Verwaltungsakt korrigiert oder ein Bewilligungsbescheid ergeht.

    • Ist die Behörde nicht überzeugt, ergeht einen Ablehnungsbescheid.

    • Äußert sich das Jobcenter lange nicht, können Sie gegen die Untätigkeit eine sogenannte Untätigkeitsklage einreichen.

  • In dringenden Fällen oder Notfällen (wie etwa drohender Obdachlosigkeit oder Gefährdung für Gesundheit oder wirtschaftlicher Existenz) kann auch die Wirkung des Verwaltungsaktes ausgesetzt sein oder ein Eilverfahren eingeleitet werden.

Klageverfahren

  • Gegen den Verwaltungsakt können Sie auch beim zuständigen Sozialgericht klagen.

  • In manchen Bundesländern müssen Sie zuvor erfolglos ein Widerspruchsverfahren (auch Vorverfahren) angestrengt haben.

  • Unter Umständen können Sie eine Prozesskostenhilfe beantragen.

Die Verfahren im Sozialrecht sind kompliziert. Als Kanzlei für Sozialrecht kennen wir die Tücken von Widerspruchsbescheid und Verfahren vor dem Sozialgericht.

Ihre starke Seite im Sozialrecht

Fehler passieren häufig, wie etwa bei der Bemessung von Kosten, Entscheidungen über Bedarfsgemeinschaft oder bei Entscheidung über Bewilligungsbescheide. Doch das darf nicht zu Ihren Lasten gehen – wehren Sie sich dagegen. Mit einem Widerspruch oder einem Verfahren vor dem Sozialgericht können Sie gegen Fehler des Jobcenters vorgehen. Gegebenenfalls besteht auch die Möglichkeit Prozesskostenhilfe zu beantragen. Ob Arbeitslosengeld, Hartz 4 beziehungsweise Bürgergeld oder sonstige Entscheidungen. Mit einem Anwalt für Sozialrecht sind Sie bestens beraten. Wir begleiten Sie vom Antrag über den Ablehnungsbescheid bis zum Sozialgericht. Als Kanzlei in Mainz-Kastel beraten und vertreten wir Sie.
Rufen Sie jetzt an und lassen Sie sich beraten.

Häufige Fragen (FAQ)

Die Erfolgsaussichten eines Widerspruchsverfahrens oder eines Klageverfahrens vor dem Sozialgericht sind stark von den Umständen des Einzelfalls abhängig. Doch häufig macht das Jobcenter Fehler bei der seinen Entscheidungen. Als Kanzlei prüfen wir Ihren Sachverhalt und geben eine genauere Einschätzung ab.
Ein Anwalt für Sozialrecht kann Sie über Chancen und Vorgehen bei einem Widerspruch oder einer Klage gegen das Jobcenter helfen. Als Kanzlei beraten und vertreten wir während des gesamten Verfahrens. Wir begleiten Sie vom Antrag über den Ablehnungsbescheid bis zum Sozialgericht.
Der Widerspruch an sich kostet Sie nichts. Die Kosten unserer Tätigkeit richten sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Sollten Sie diese Kosten nicht stemmen können, können Sie auch Prozesskostenhilfe beantragen.
Regelmäßig beträgt die Frist zur Einlegung eines Widerspruchs 1 Monat. Die Frist beginnt ab Zustellung der Entscheidung der Behörde. Ist die Rechtsbehelfsbelehrung fehlerhaft, unvollständig oder fehlt gänzlich, verlängert sich die Widerspruchsfrist auf 1 Jahr.
Ein Widerspruchsverfahren beginnt mit Einlegung des Widerspruchs bei der zuständigen Behörde. Erhalten Sie einen Bewilligungsbescheid, hilft Ihnen die Behörde durch Korrektur des Bescheids ab. Bei einem Ablehnungsbescheid können Sie durch eine Klage gegen die Entscheidung des Jobcenters vorgehen.
Je nach Art des Antrags oder Verfahrens gibt es unterschiedliche Arten von Bescheiden. Die häufigsten sind Bewilligungsbescheid, Ablehnungsbescheid, Änderungsbescheidung, Aufhebungsbescheid, Erstattungsbescheid, Eingliederungsvereinbarung als Verwaltungsakt.
Haben Sie einen Widerspruch eingelegt, muss die Behörde darüber entscheiden. Die Entscheidung des Jobcenters kann sich aber über Monate hinweg ziehen. In Notfällen können Sie ein Eilverfahren beantragen. Sollte die Behörde sich gar nicht mit melden, können Sie dagegen mit einer Untätigkeitsklage vor Gericht klagen.
Wurde Ihr Widerspruch abgelehnt, erhalten Sie einen Widerspruchsbescheid. Gegen diesen können Sie klagen. Hierzu müssen Sie dagegen beim zuständigen Gericht ein Klageverfahren einleiten.
Den Widerspruch müssen Sie schriftlich einlegen. Dabei müssen Sie in dem Schreiben den Bescheid genau bezeichnen, also auch Ihren Namen, Adresse, Datum und weitere Informationen angeben sowie ihn unterschreiben. Eine Begründung ist nicht erforderlich, ist aber hilfreich für die Erfolgsaussichten des Widerspruchsverfahrens.
Damit der Widerspruch nicht von Anfang an erfolglos ist, müssen Sie unbedingt die Form und Frist des Widerspruchs beachten. Kommt ein Widerspruch nicht formgerecht oder fristgerecht bei der Behörde an, kann dagegen nur noch in Ausnahmefällen vorgegangen werden.

Rechtsgebiet

Sozialrecht-2500x1667-Mobile

Rechtsanwälte

paul-albert-schullerus

Für Sie erreichbar

Kontakt

Ihre Kanzlei Schullerus. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme

Adresse

Peter-Sander-Str. 15
55252 Mainz-Kastel

Öffnungszeiten

Mo. – Do.: 09:00 – 13:00, 14:00 – 17:00
Fr.: 09:00 – 12:00

Kontakt