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Ihre Kanzlei Schullerus.
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Peter-Sander-Str. 15
55252 Mainz-Kastel
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Öffnungszeiten
Mo. – Do.: 09:00 – 13:00, 14:00 – 17:00
Fr.: 09:00 – 12:00
Ein Unfall, eine Krankheit oder das Alter können dazu führen, dass Menschen ihren Alltag nicht mehr ohne Hilfe bewältigen können.
Damit Pflegebedürftige die Unterstützung erhalten, die ihnen zusteht, wurde das Pflegegrad-System eingeführt.
Doch häufig kommt es zu Problemen: Der Pflegegrad wird zu niedrig eingestuft oder der Antrag komplett abgelehnt.
Ein erfahrener Rechtsanwalt für Sozialrecht kann in solchen Fällen helfen, den richtigen Pflegegrad durchzusetzen.
Der Pflegegrad beschreibt den Umfang der Pflegebedürftigkeit einer Person.
Er ersetzt seit 2017 die früheren „Pflegestufen“ und wird in fünf Stufen (Pflegegrad 1 bis 5) eingeteilt.
Je höher der Pflegegrad, desto größer ist der Unterstützungsbedarf – und desto höher sind die Leistungen der Pflegekasse.
|
Pflegegrad |
Beschreibung |
Beispielhafte Einschränkung |
|
1 |
geringe Beeinträchtigung |
leichte Hilfe im Alltag |
|
2 |
erhebliche Beeinträchtigung |
Unterstützung bei Körperpflege oder Ernährung |
|
3 |
schwere Beeinträchtigung |
regelmäßige Hilfe im Tagesablauf |
|
4 |
schwerste Beeinträchtigung |
fast vollständige Abhängigkeit |
|
5 |
schwerste Beeinträchtigung mit besonderen Anforderungen |
umfassende Betreuung rund um die Uhr |
Ein Pflegegrad wird gewährt, wenn die Selbstständigkeit oder Fähigkeiten dauerhaft (mindestens 6 Monate) beeinträchtigt sind.
Die Beurteilung erfolgt nach sechs Lebensbereichen:
Der Antrag erfolgt bei der zuständigen Pflegekasse (meist bei der Krankenkasse angesiedelt).
Der Ablauf:
Antrag stellen – formlos per Telefon, E-Mail oder schriftlich
Begutachtung durch den MD
Bewertungsbescheid mit Einstufung in einen Pflegegrad
Viele Betroffene erhalten einen zu niedrigen Pflegegrad, weil im Gutachten wichtige Aspekte nicht berücksichtigt oder falsch bewertet wurden.
Häufige Fehler:
Tipp vom Anwalt:
Notieren Sie bereits vor dem Gutachtertermin, in welchen Situationen Hilfe nötig ist – das erleichtert eine realistische Bewertung.
Wird der Antrag abgelehnt oder zu niedrig eingestuft, lohnt sich häufig ein Widerspruch.
Sie haben dafür einen Monat Zeit nach Zugang des Bescheids.
Ein Rechtsanwalt kann:
Falls die Pflegekasse den Widerspruch ablehnt, kann eine Klage beim Sozialgericht eingereicht werden – oft mit guten Erfolgsaussichten.
Ein Rechtsanwalt für Sozialrecht oder Pflegeversicherungsrecht hilft insbesondere, wenn:
der Pflegegrad zu niedrig eingestuft wurde,
der Antrag abgelehnt wurde,
Sie eine Verschlechterung Ihres Gesundheitszustands geltend machen möchten,
oder Sie unsicher sind, wie der Widerspruch zu formulieren ist.
Der Pflegegrad entscheidet über die finanzielle und praktische Unterstützung, die Pflegebedürftige erhalten.
Wer hier falsch eingestuft wird, verliert schnell mehrere hundert Euro im Monat an Leistungen.
Deshalb gilt:
Lassen Sie den Bescheid prüfen und holen Sie sich bei Bedarf anwaltliche Unterstützung.
So sichern Sie Ihre Ansprüche und sorgen dafür, dass Sie die Hilfe bekommen, die Ihnen zusteht.
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Fr.: 09:00 – 12:00
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