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GdB und Erwerbsminderungsrente - Unterschied, Zusammenhang & rechtliche Tipps vom Anwalt

Fachbeitrag im Sozialrecht

Wenn Gesundheit und Arbeit nicht mehr zusammenpassen

Wer dauerhaft gesundheitlich eingeschränkt ist, steht oft vor einer schwierigen Frage:
Welche Unterstützung steht mir zu – und was unterscheidet den Grad der Behinderung (GdB) von der Erwerbsminderungsrente?

Beide Begriffe werden häufig verwechselt, spielen aber in unterschiedlichen Rechtsbereichen eine Rolle.
Ein erfahrener Rechtsanwalt für Sozialrecht oder Rentenrecht kann helfen, Ihre Ansprüche richtig einzuordnen und durchzusetzen.

Was bedeutet der GdB (Grad der Behinderung)?

Der Grad der Behinderung (GdB) wird vom Versorgungsamt oder der zuständigen Behörde festgestellt.
Er beschreibt, wie stark Ihre körperliche, geistige oder seelische Gesundheit beeinträchtigt ist.

Der GdB wird in Zehnerschritten zwischen 20 und 100 festgelegt.
Ab einem GdB von 50 gelten Sie als schwerbehindert – mit wichtigen Vorteilen:

  • Steuerliche Vergünstigungen
  • Zusatzurlaub und besonderer Kündigungsschutz
  • Vorrang bei bestimmten Arbeitsplatzregelungen
  • Möglichkeit der vorgezogenen Altersrente für Schwerbehinderte
Wichtig: Der GdB sagt nichts darüber aus, wie viel Sie noch arbeiten können – das ist Aufgabe der Rentenversicherung.

Was ist die Erwerbsminderungsrente?

Die Erwerbsminderungsrente (EM-Rente) ist eine Leistung der Deutschen Rentenversicherung, wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr oder nur eingeschränkt arbeiten können.

Man unterscheidet:

  • Volle Erwerbsminderungsrente:
     Arbeitsfähigkeit unter 3 Stunden täglich

  • Teilweise Erwerbsminderungsrente:
    Arbeitsfähigkeit zwischen 3 und 6 Stunden täglich

Entscheidend ist, ob Sie auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt noch einsetzbar sind – nicht, ob Sie Ihren bisherigen Beruf weiter ausüben können.

Unterschied zwischen GdB und Erwerbsminderungsrente

Viele verwechseln GdB und Erwerbsminderungsrente – dabei sind es zwei eigenständige Verfahren mit unterschiedlichen Zielen:

Merkmal

Grad der Behinderung (GdB)

Erwerbsminderungsrente

Zuständig

Versorgungsamt

Deutsche Rentenversicherung

Grundlage

SGB IX

SGB VI

Bewertung

Gesundheitliche Beeinträchtigung

Erwerbsfähigkeit

Ziel

Nachteilsausgleich

Finanzielle Absicherung

Antrag

Schwerbehindertenantrag

Rentenantrag

Kurz gesagt:
Ein hoher GdB kann ein Hinweis auf eine eingeschränkte Erwerbsfähigkeit sein, ist aber keine automatische Voraussetzung für eine Erwerbsminderungsrente.

Voraussetzungen für eine Erwerbsminderungsrente

Damit Sie eine Erwerbsminderungsrente erhalten, müssen bestimmte Bedingungen erfüllt sein:

  1. Gesundheitliche Einschränkung:
    Ärztlich nachgewiesen, voraussichtlich länger als sechs Monate.

  2. Wartezeit von fünf Jahren:
    Sie müssen mindestens fünf Jahre rentenversichert sein.

  3. 36 Pflichtbeitragsmonate in den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung.

Tipp vom Anwalt:
Wenn Sie längere Krankheitszeiten oder Lücken im Versicherungsverlauf haben, lohnt sich eine genaue Prüfung durch einen Rechtsanwalt – hier werden häufig Fehler bei der Berechnung gemacht.

Der Antrag auf Erwerbsminderungsrente – häufige Fehler vermeiden

Der Antrag wird bei der Deutschen Rentenversicherung (DRV) gestellt.
Wichtig ist eine vollständige medizinische Dokumentation Ihrer Einschränkungen.

Häufige Fehler, die zur Ablehnung führen:

  • Fehlende ärztliche Gutachten oder Diagnosen
  • Unklare Angaben zur Arbeitsfähigkeit
  • Nicht nachgewiesene Reha-Maßnahmen
  • Verspätete oder unvollständige Unterlagen

Ein spezialisierter Anwalt für Rentenrecht kann den Antrag prüfen, Unterlagen vorbereiten und gegebenenfalls beim Widerspruchsverfahren unterstützen.

Ablehnung der Erwerbsminderungsrente – was tun?

Etwa 40 % aller Anträge werden zunächst abgelehnt.
Die Begründung lautet häufig: „Die Erwerbsfähigkeit ist noch ausreichend.“

Hier lohnt sich fast immer ein Widerspruch.
Ein Anwalt kann:

  • die Begründung rechtlich und medizinisch prüfen,

  • Gegengutachten einreichen,

  • und Ihre Rechte vor dem Sozialgericht durchsetzen.

Fristen sind kurz: Der Widerspruch muss innerhalb eines Monats eingelegt werden!

Fazit: GdB und Erwerbsminderungsrente richtig einordnen

Ein hoher GdB kann Ihre gesundheitliche Situation dokumentieren – aber er ersetzt nicht den Nachweis einer Erwerbsminderung.
Die Verfahren sind getrennt, hängen aber eng zusammen.

Mit anwaltlicher Beratung sichern Sie sich die besten Chancen, Ihre finanziellen Ansprüche und Rechte erfolgreich durchzusetzen.

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FAQ – Häufige Fragen zu GdB und Erwerbsminderungsrente

Nein. Der GdB zeigt nur den Schweregrad der Behinderung an. Für die Erwerbsminderungsrente ist entscheidend, ob Sie weniger als sechs Stunden täglich arbeiten können.
Ja. Der GdB ist keine Voraussetzung für den Rentenantrag.
Das Versorgungsamt bzw. die zuständige Landesbehörde.
Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) nach Prüfung der medizinischen Unterlagen.
Nein. Sie wird meist befristet gewährt und muss rechtzeitig verlängert werden.
Sie können innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen – am besten mit anwaltlicher Hilfe.
Nein. Die Rentenhöhe richtet sich nach Ihren Beitragszeiten, nicht nach dem GdB.
In der Regel 3 bis 9 Monate, abhängig von Gutachten und Bearbeitungszeit der DRV.
Ein Anwalt kennt die typischen Ablehnungsgründe, prüft Gutachten und sorgt dafür, dass Ihre medizinischen Einschränkungen rechtlich korrekt bewertet werden.

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