Kontakt
Ihre Kanzlei Schullerus. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme
Adresse
Peter-Sander-Str. 15
55252 Mainz-Kastel
Öffnungszeiten
Mo. – Do.: 09:00 – 13:00, 14:00 – 17:00
Fr.: 09:00 – 12:00
Um Sie erfolgreich in einer Kündigungsschutzklage zu verteidigen, müssen folgende Punkte beachtet werden:
Klagefrist
Arbeitsamt
Behinderten- oder Schwangerschaftsnachweis
Betriebsrat (sofern vorhanden)
Vorsicht bei Absprachen mit dem Arbeitgeber:
Arbeitsgericht
Bei einer Kündigung stehe ich als Rechtsanwalt an Ihrer Seite, um das Beste für Sie zu erreichen. Mit meiner langjährigen Praxiserfahrung berate und vertrete ich Sie im Kündigungsschutzprozess: angefangen beim Erstellen des Kündigungsschreibens bis hin zur Vertretung vor dem Arbeitsgericht. Es ist von großer Bedeutung, die Umstände der Kündigung zu klären. Je nach Erfolgsaussichten ist es entscheidend, auf den Fortbestand des Arbeitsverhältnisses zu bestehen oder eine Abfindung auszuhandeln. Mein Ziel ist es, eine Lösung zu finden, die Ihren Rechten und Ansprüchen gerecht wird.
Als mein Mandant übernehme ich die Korrespondenz mit Ihrem Arbeitgeber, dem Betriebsrat, dem Arbeitsgericht und den Behörden, um Ihnen in dieser schwierigen Phase so viel Stress wie möglich abzunehmen. Gerne klären wir im Voraus die Anwalts- und Gerichtskosten sowie Ihre potenziellen Ansprüche gegenüber dem Arbeitgeber, damit Sie wissen, was auf Sie zukommt.
Gemäß § 126 BGB ist es erforderlich, die Kündigung schriftlich zu verfassen. Das bedeutet, dass das Kündigungsschreiben in schriftlicher Form auf Papier vorliegen und persönlich unterschrieben sein muss. Die Verwendung elektronischer Formen wie SMS, E-Mail, PDF oder elektronischer Signaturen ist nicht gestattet.
Ein Arbeitnehmer hat in der Regel keinen rechtlichen Anspruch auf eine Abfindung im Falle einer Kündigung. Allerdings besteht die Möglichkeit, eine Abfindungsvereinbarung im Rahmen eines Aufhebungsvertrags zu treffen.
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