Kontakt
Ihre Kanzlei Schullerus. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme
Adresse
Peter-Sander-Str. 15
55252 Mainz-Kastel
Öffnungszeiten
Mo. – Do.: 09:00 – 13:00, 14:00 – 17:00
Fr.: 09:00 – 12:00
Wenn Sie schwerbehindert sind, erhalten Sie als Nachteilsausgleich viele Vorteile, wie unter anderem:
Vergünstigung in öffentlichen Verkehrsmitteln
Vergünstigung oder kostenlose Eintritte in Museen, Kinos, Schwimmbäder, etc. (auch für Begleitpersonen)
Erhalt von Unterstützungsleistungen
Zusätzliche Urlaubstage
Kündigungsschutz
Arbeitsplatzanpassungen
Parkausweise
Sozialleistungen
Vorzüge bei der Wohnungssuche
Zugang zu Bildung und Ausbildung
Damit Sie den vollen Nachteilsausgleich erhalten gemäß dem Grad Ihrer Behinderung (GdB) ist es wichtig, dass das Feststellungsverfahren rechtmäßig abläuft. Als Kanzlei für Sozialrecht begleiten wir Sie von der Antragsstellung bis zur Anerkennung.
Bei der Beantragung eines Schwerbehindertenausweises sind viele Besonderheiten des Schwerbehindertenrechts zu beachten.
Den Antrag müssen Sie beim Versorgungsamt stellen.
Dies richtet sich nach der Schwerbehindertenausweisverordnung (SchwbAwV)
Ein Grad der Behinderung von wenigstens 50 ist erforderlich für eine Schwerbehinderung.
Sie können einen Antrag stellen, wenn Sie selbst von der Behinderung betroffen sind, durch den Schwerbehinderten bevollmächtigt oder für ihn sorgeberechtigt sind.
Jugendliche dürfen ab 15. Lebensjahr einen Schwerbehindertenausweis beantragen.
In vielen Bundesländern ist die Beantragung auch online möglich.
Versorgungsamt stellt den Grad der Behinderung fest und das eintragungsfähige Merkzeichen.
Hierzu sollten Sie möglichst alle Beeinträchtigungen auflisten sowie ämtliche ärztlichen Unterlagen und Befunde beifügen.
Die Merkzeichen (zum Beispiel Bl = Blind, Gl = Gehörlos, aG = Außergewöhnliche Gehbehinderung) entscheiden über die Art und den Umfang der Vergünstigung.
Fehler passieren häufig, wie etwa bei der falschen Einstufung oder fehlenden Merkzeichen. Das darf nicht zu Ihren Lasten gehen – wehren Sie sich dagegen. Mit einem umfangreichen Antrag oder einem Widerspruch gegen den Feststellungsbescheid können Sie gegen Fehler bei der Festellung der GdB vorgehen. Als Kanzlei für Sozialrecht in Mainz-Kastel wissen wir, wie komplex das Sozialrecht ist. Deswegen beraten und vertreten wir Sie. Von der Begründung des Antrags über die Begleitung beim Feststellungsverfahren bis zur Durchsetzung Ihres Nachteilsausgleichs – kontaktieren Sie uns und informieren Sie sich. So können wir den Sachverhalt richtig einschätzen und für Sie zur Not auch vor dem Sozialgericht klagen.
Mo. – Do.: 09:00 – 13:00, 14:00 – 17:00
Fr.: 09:00 – 12:00
© 2023 OMmatic