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Ihre Kanzlei Schullerus. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme
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Peter-Sander-Str. 15
55252 Mainz-Kastel
Öffnungszeiten
Mo. – Do.: 09:00 – 13:00, 14:00 – 17:00
Fr.: 09:00 – 12:00
Sie haben Ihr Arbeitsverhältnis beendet oder eine Kündigung erhalten? Egal, ob es sich um eine ordentliche oder eine fristlose Kündigung handelt oder wer die Kündigung ausgesprochen hat: Nach einer Kündigung haben Sie viele Ansprüche. Denn mit der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses stellen sich viele finanzielle Fragen: Wie lange habe ich Anspruch auf Lohnzahlung? Steht mir noch Weihnachtsgeld nach einer Kündigung zu? Und was passiert mit meinen verbleibenden Urlaubstagen? Kann ich als Arbeitgeber bereits ausgezahltes Urlaubsgeld zurückfordern? Als Rechtsanwalt für Arbeitsrecht beantworte ich Ihre Fragen umfassend und setze Ihre Rechte durch. Sollte die Gegenseite sich weigern, zu zahlen, vertreten wir Sie auch vor Gericht.
Unabhängig von der Umständen der Kündigung hat der Arbeitnehmer das Recht auf ein Arbeitszeugnis, sobald er es verlangt.
Selbst bei einer Kündigung in der Probezeit besteht ein Anspruch auf ein Arbeitszeugnis.
Die Regelung gilt nicht für Freelancer oder freie Angestellte.
Auszubildende müssen ihr Arbeitszeugnis nicht eigenständig anfordern.
Ein negatives Zeugnis müssen Sie nicht akzeptieren!
Als Arbeitnehmer können Sie eine Änderung verlangen.
Notfalls kann dies sogar gerichtlich eingefordert werden.
Form und Frist des Arbeitszeugnisses
Das Arbeitszeugnis muss vor Ablauf der Kündigungsfrist erstellt werden.
Angaben zur Beschäftigungsdauer
Einsatzbereich
Verantwortungsbereiche des Arbeitnehmers
keine Leistungsbeurteilung
Ein qualifiziertes Arbeitszeugnis ist dagegen umfangreicher:
Darin werden auch die Arbeitsweise und soziale Kompetenzen des Arbeitnehmers bewertet.
Der Arbeitgeber ist verpflichtet, den Lohn bis zum Ablauf der Kündigungsfrist zu zahlen.
Stellt sich heraus, dass die Kündigung unwirksam ist, da der Arbeitnehmer Kündigungsschutzklage eingereicht hat, muss der Arbeitgeber den Lohn auch für die Monate, in denen der Arbeitnehmer zuhause war, zahlen. Dies wird Annahmeverzugslohn genannt.
Bei einer außerordentlichen Kündigung wird der Arbeitgeber die Lohnzahlung einstellen.
Sobald der Arbeitnehmer Kündigungsschutzklage erhebt, wird das Arbeitsgericht feststellen, ob die Kündigung wirksam war oder nicht. War die Kündigung unwirksam, muss der Arbeitgeber den Lohn nachzahlen.
Die Fälligkeit des Lohns erfolgt wie gewohnt im Arbeitsverhältnis. Sollte der Arbeitgeber den Lohnanspruch nicht erfüllen, können Sie eine Lohnklage beim zuständigen Arbeitsgericht einreichen.
Der Arbeitgeber gerät direkt am ersten Tag der Fälligkeit in Verzug. Von diesem Tag an können Sie die Zahlung des Bruttolohns, Verzugszinsen sowie eine Schadenspauschale verlangen.
Es besteht kein gesetzlicher Anspruch auf Weihnachtsgeld. Die Zahlung des Weihnachtsgeldes wird in der Regel als freiwillige Sonderzahlung des Arbeitgebers betrachtet.
Bei Kündigung kann ein Anspruch auf Weihnachtsgeld bestehen, wenn:
ein Tarifvertrag besteht
eine Betriebsvereinbarung vorliegt
der Arbeitsvertrag dies vorsieht
Ein Anspruch auf Weihnachtsgeld kann sich auch aus betrieblicher Übung ergeben:
Dies bedeutet, dass der Arbeitgeber in der Vergangenheit regelmäßig Weihnachtsgeld zahlte und dadurch einen Vertrauenstatbestand geschaffen hat.
Beispiel: Wenn Ihnen der Arbeitgeber drei Jahre hintereinander Weihnachtsgeld ohne Vorbehalt zahlte, muss er dies auch im kommenden Jahr tun.
Bestand bei jeder Zahlung explizit der Hinweis auf eine freiwillige Zahlung, besteht kein Anspruch.
Das Weihnachtsgeld wird in vielen Unternehmen unter der Bedingung gezahlt, dass das Arbeitsverhältnis zwischen Arbeitgeber und Mitarbeiter bis zu einem bestimmten Stichtag besteht und keine Kündigung erfolgt ist. Wenn das Arbeitsverhältnis vor dem Stichtag endet, entfällt der Anspruch auf Weihnachtsgeld. Die Gültigkeit der Stichtagsregelung hängt davon ab, zu welchem Zweck der Arbeitgeber das Weihnachtsgeld zahlt:
als zusätzlichen Lohn (Entgeltcharakter)
Stichtagsregelung ist unwirksam
Bei einer Kündigung besteht zumindest ein Anspruch auf anteiliges Weihnachtsgeld
zur Honorierung der Betriebstreue (Belohnungscharakter)
Stichtagsregelung ist wirksam
Es besteht kein Anspruch auf Weihnachtsgeld
eine Mischform aus beiden Zwecken (Entgelt- und Belohnungscharakter)
Stichtagsregelung ist unwirksam
Bei einer Kündigung besteht zumindest ein Anspruch auf anteiliges Weihnachtsgeld
Das Urlaubsgeld ist eine freiwillige Sonderzahlung des Arbeitgebers. Ein gesetzlicher Anspruch auf Urlaubsgeld besteht nicht. Es kann jedoch ein Anspruch aus dem Tarifvertrag, der Betriebsvereinbarung, dem Arbeitsvertrag oder aus betrieblicher Übung entstehen. Zur Unterscheidung zwischen Urlaubsentgelt und Urlaubsgeld gilt:
Urlaubsentgelt: Vergütung, die den Beschäftigten während des Urlaubs für die Arbeitszeit gezahlt wird, oft in gleicher Höhe wie der normale Lohn
Urlaubsgeld: zusätzliche Sonderzahlung
Kann der Arbeitgeber das Urlaubsgeld zurückfordern?
Abhängig von individuellen vertraglichen Vereinbarungen
Eine Rückzahlungsklausel ist nur zulässig, wenn das Urlaubsgeld zusätzlich gezahlt wurde
Der Arbeitgeber kann einen Teil des gezahlten Urlaubsgeldes vom Arbeitnehmer zurückfordern
Die Rückforderung ist unwirksam, wenn der Arbeitnehmer bereits in der ersten Jahreshälfte die sechsmonatige Wartezeit für den Urlaubsanspruch erfüllt hat und dieser später durch eine Kündigung auf einen Teilurlaub reduziert wurde
Ich berate Sie gerne im Bereich Arbeitsrecht in Bezug auf das Thema Kündigung und Vertragsauflösung. Wenn ein Arbeitsverhältnis beendet wird, tauchen oft finanzielle Fragen auf. Es ist daher wichtig herauszufinden, wann Ansprüche auf offene Löhne bestehen und wann Sie sich Urlaubs- und Weihnachtsgeld auszahlen lassen können. Auch ein korrektes Arbeitszeugnis ist für Ihren weiteren Berufsweg von großer Bedeutung. Als Rechtsanwalt prüfe ich Ihre Ansprüche und vertrete Sie vor Gericht. Kontaktieren Sie mich umgehend, sobald Sie eine Kündigung erhalten haben, denn je schneller Sie handeln, desto schneller erhalten Sie das, was Ihnen zusteht.
Ein Arbeitszeugnis muss vor Ablauf der Kündigungsfrist in schriftlicher Form ausgehändigt werden. Ein einfaches Arbeitszeugnis enthält Informationen zur Dauer der Beschäftigung, zum Einsatzbereich und zur Verantwortlichkeit, jedoch keine Bewertung. Das qualifizierte Arbeitszeugnis enthält zusätzlich Angaben zur Arbeitsweise und zu den sozialen Kompetenzen.
Ja, es kann ein Anspruch aus der Stichtagsregelung resultieren. Das Arbeitsverhältnis muss bis zu einem bestimmten Stichtag fortbestehen und es darf keine Kündigung ausgesprochen werden. Wenn das Geld als zusätzlicher Lohn oder in einer Kombination aus Entgelt und Belohnungscharakter gezahlt wurde, besteht ein teilweiser Anspruch darauf.
Es besteht kein gesetzlicher Anspruch auf Urlaubsgeld. Der Anspruch besteht nur, wenn dieser im Arbeits- oder Tarifvertrag geregelt ist oder durch eine betriebliche Übung entstanden ist. Durch einen wirksamen Freiwilligkeitsvorbehalt können Arbeitgeber eine betriebliche Übung verhindern.
Der Anspruch auf Urlaubsgeld bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses erlischt, wenn dies ausdrücklich im Vertrag festgelegt ist. Dies ist jedoch nur zulässig, wenn das Urlaubsgeld als freiwillige Sonderzahlung gewährt wird. Minijobber haben Anspruch auf einen anteiligen Urlaubsgeldanspruch, sofern vergleichbaren Vollzeitbeschäftigten Urlaubsgeld gezahlt wird.
Eine Urlaubsabgeltung tritt auf, wenn der gesetzliche Anspruch auf Urlaub aufgrund der Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht mehr gewährt werden kann. Diese Abgeltung ist nur in Fällen von Kündigung oder Arbeitsunfähigkeit aufgrund von Krankheit möglich.
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