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Ihre Kanzlei Schullerus. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme
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Peter-Sander-Str. 15
55252 Mainz-Kastel
Öffnungszeiten
Mo. – Do.: 09:00 – 13:00, 14:00 – 17:00
Fr.: 09:00 – 12:00
Sie möchten einen Mitarbeiter entlassen? Ist dies über eine außerordentliche oder ordentliche Kündigung möglich? Welche Gründe können als Kündigungsgrund angeführt werden? Wie sieht es mit den Kündigungsfristen und dem Kündigungsschutz aus?
Nur eine wirksame Kündigung kann das Arbeitsverhältnis wirksam beenden. Wenn Sie als Arbeitgeber bei der Kündigung Fehler machen, können schnell Kündigungsschutzklagen und hohe Abfindungszahlungen drohen. Dies kann zu langwierigen Verfahren vor dem Arbeitsgericht (ArbG) führen und im schlimmsten Fall den Betrieb beeinträchtigen. Daher ist es entscheidend, dass bei der Kündigung von Arbeitsverträgen die Vorschriften des Arbeitsrechts eingehalten werden: Kündigungsfristen, Kündigungsschutz und gegebenenfalls die Einbeziehung des Betriebsrats.
Damit die Kündigung rechtswirksam und vor Gericht bestehen kann, ist rechtlicher Beistand wesentlich. Als Rechtsanwalt für Arbeitsrecht erklären wir Ihnen, worauf Sie achten müssen.
Um sicherzustellen, dass Ihre Kündigung vor Gericht Bestand hat und rechtsgültig ist, beachten Sie bitte Folgendes:
Arten von Kündigungen
Besonderer Kündigungsschutz:
Kündigungsschutzklage:
Mitwirkung des Betriebsrats:
Schriftform:
Einen Mitarbeiter zu entlassen, ist keine einfache Aufgabe. Als Rechtsanwalt für Arbeitsrecht bin ich mit der aktuellen Rechtsprechung und der komplexen Gesetzeslage vertraut, um Kündigungen rechtswirksam und gerichtsfest vorzubereiten. Dabei orientiere ich mich an Ihren individuellen Bedürfnissen: unabhängig davon, ob es sich um eine außerordentliche oder ordentliche Kündigung, einen Aufhebungsvertrag, eine Abfindung oder eine Abmahnung handelt. Ich berate Sie individuell und kompetent und vertrete Ihre Interessen. Gerne kläre ich Sie vorab über Beratungskosten auf, damit Sie wissen, was auf Sie zukommt.
Es ist von großer Bedeutung, dass Sie sich umgehend in Verbindung setzen, da die Kündigungsfristen im Arbeitsrecht mitunter sehr knapp bemessen sind (2-3 Wochen).
Wenn das Arbeitsgericht in einer Kündigungsschutzklage feststellt, dass die Kündigung unwirksam ist, bleibt das Arbeitsverhältnis bestehen. Wenn der Mitarbeiter in dieser Zeit nicht arbeiten durfte, ist der Arbeitgeber dazu verpflichtet, Schadensersatz für den entgangenen Lohn zu leisten. Oftmals wird der Arbeitsvertrag gegen Zahlung einer Abfindung aufgelöst.
Bei einer außerordentlichen Kündigung wird das Arbeitsverhältnis sofort beendet, während bei einer ordentlichen Kündigung zusätzlich die Kündigungsfrist abgelaufen sein muss. Eine ordentliche Kündigung muss nicht begründet werden, jedoch muss der Arbeitgeber eine Sozialauswahl treffen. Eine außerordentliche Kündigung kann nur aus spezifischen Gründen erfolgen.
Die Kündigungsfrist einer ordentlichen Kündigung durch den Arbeitgeber richtet sich gemäß dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB). Die Dauer der Betriebszugehörigkeit ist hierbei entscheidend und die Kündigungsfrist variiert zwischen 1 und 7 Monaten. Dem Arbeitnehmer steht hingegen eine Kündigungsfrist von einem Monat zu. Es besteht die Möglichkeit, dass tarifvertragliche Regelungen von diesen Fristen abweichen können.
Nach § 126 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) muss eine Kündigung schriftlich erfolgen. Das bedeutet, dass das Kündigungsschreiben in Papierform vorliegen und handschriftlich unterschrieben sein muss. Die elektronische Form, wie beispielsweise SMS, E-Mail, PDF oder elektronische Signaturen, sind nicht zulässig.
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