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Paul-Albert Schullerus - Ihr Rechtsanwalt für kompetente Mandantenbetreuung

Rechtsanwalt Pflegeversicherungsrecht (Widerspruch, Pflegegrade, Antrag) Mainz-Kastel

Dienstleistung im Sozialrecht

Tipps für das Pflegeversicherungsrecht: So erhalten Sie die angemessene Pflege

Der Pflegegrad wurde zu niedrig eingestuft? Ihnen werden wichtige Zahlungen verweigert? Die soziale Pflegeversicherung ist gemäß SGB XI (Sozialgesetzbuch – Elftes Buch) festgelegt. Mein Hauptziel ist es, das Risiko von Pflegebedürftigkeit als eigenständigen Zweig der Sozialversicherung abzudecken und Hilfe für Pflegebedürftige bereitzustellen, die aufgrund ihrer schweren Pflegebedürftigkeit Unterstützung benötigen.

Die Ausgaben der gesetzlichen Pflegeversicherung werden durch Beiträge finanziert, deren Höhe vom Einkommen abhängt und von Mitgliedern sowie Arbeitgebern getragen wird.

Die Pflegekassen fungieren als Träger der sozialen Pflegeversicherung und übernehmen die entsprechenden Aufgaben im Auftrag der Krankenkassen.

Ein Rechtsanwalt für Sozialrecht unterstützt Sie bei der Kommunikation mit Pflegeversicherungen und Behörden. Eine frühzeitige rechtliche Beratung kann viele dieser Schwierigkeiten vermeiden und dabei helfen, Ihre Ansprüche durchzusetzen.

Wann Sie als pflegebedürftig gelten

Als pflegebedürftig wird betrachtet, wer aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen Unterstützung benötigt, um im Alltag zurechtzukommen.

  • Der Bedarf an Unterstützung muss voraussichtlich mindestens sechs Monate lang bestehen. 

    • Wichtig: Pflegebedürftigkeit ist nicht erst dann gegeben, wenn eine Person nicht mehr in der Lage ist, sich selbst zu versorgen.

  • Wenn Sie nur vorübergehend auf Pflege angewiesen sind, beispielsweise während der Genesung nach einem Krankenhausaufenthalt, ist nicht die Pflegeversicherung, sondern Ihre Krankenkasse dafür zuständig.

Antrag auf gesetzliche Pflegeversicherung stellen

  • Bei Bedarf an Leistungen der Pflegeversicherung kann ein formloser Antrag bei der Pflegekasse gestellt werden, die in der Regel mit der Krankenversicherung verbunden ist.

    • Privatversicherte können diese Leistungen direkt bei ihrer privaten Pflegeversicherung beantragen.

  • Der Antrag auf pflegerische Leistungen muss vom Pflegebedürftigen selbst unterzeichnet werden.

    • Sollte dies aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich sein, kann ein Bevollmächtigter den Antrag unterzeichnen.

  • Wichtig ist, den Antrag so früh wie möglich zu stellen.

    • Die Leistungen werden ab dem Monat gewährt, in dem der Antrag eingereicht wurde, rückwirkend gewährt.

  • Relevante Fristen für die Pflegekasse:

    • Die Kasse muss Ihnen innerhalb von zwei Wochen nach Antragseingang eine Beratung zur Pflege anbieten.

    • Außerdem ist die Kasse verpflichtet, innerhalb von 25 Arbeitstagen darüber zu entscheiden, ob Ihnen Leistungen gewährt werden oder nicht.

    • In Fällen, in denen die Kasse die Verzögerung verschuldet, muss sie für jede angefangene Woche nach Ablauf der Frist 70 Euro an den Pflegebedürftigen zahlen.

  • In manchen Fällen gelten auch kürzere Fristen von ein oder zwei Wochen, innerhalb derer ein Gutachter zu Ihnen kommen muss.

    • Dies gilt beispielsweise, wenn Angehörige eine Auszeit vom Job nehmen möchten, um sich um die Pflege oder die Familienpflege zu kümmern.

Dafür zahlt die Pflegeversicherung

  • Zu den wichtigsten Pflegeleistungen zählen:

    • Pflegegeld für die Betreuung durch Angehörige oder vertraute Personen

    • Pflegesachleistungen für die Betreuung durch einen mobilen Pflegedienst

    • Stationäre Pflege in Senioren- oder Pflegeeinrichtungen

    • Unterstützung für bauliche Veränderungen in der Wohnung oder am Wohnhaus

    • Finanzielle Unterstützung oder Zuschüsse für Pflegehilfsmittel

  • Verschiedene Pflegeleistungen, wie etwa Zahlungen für Pflegedienste und Pflegegeld, können auch kombiniert werden.

  • Die Höhe der Leistungen hängt wesentlich davon ab, inwieweit die Selbstständigkeit und Fähigkeiten der betroffenen Person beeinträchtigt sind.

  • Die Schwere der Pflegebedürftigkeit wird anhand von fünf Pflegegraden gemessen.

Festlegung des Pflegegrades

  • Sobald das vollständig ausgefüllte Antragsformular bei der Pflegekasse eingegangen ist, wird ein Gutachter beauftragt. 

  • Die gesetzlichen Krankenkassen entsenden in der Regel einen Gutachter oder eine Gutachterin des Medizinischen Dienstes (MD), früher bekannt als MDK vor einer Strukturreform. 

    • Normalerweise handelt es sich dabei um einen Arzt oder eine Pflegefachkraft mit spezialisierter Ausbildung.

    •  Die Fachperson besucht den Pflegebedürftigen zu Hause und bewertet, inwiefern die Beeinträchtigung im täglichen Leben ausgeprägt ist.

  • Bei Privatversicherten übernimmt das Unternehmen Medicproof die Bewertung.

Die 5 Pflegegrade auf einen Blick

  • Pflegegrad 1: Geringfügige Beeinträchtigung der Selbstständigkeit 

  • Pflegegrad 2: Bedeutende Beeinträchtigung der Selbstständigkeit

  • Pflegegrad 3: Schwerwiegende Beeinträchtigung der Selbstständigkeit

  • Pflegegrad 4: Höchstgradige Beeinträchtigung der Selbstständigkeit 

  • Pflegegrad 5: Höchstgradige Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit spezifischen Anforderungen an die Pflege

Antrag abgelehnt? So gehen Sie vor

  • Widerspruch gegen die gesetzliche Pflegeversicherung:

    • Falls die Pflegeversicherung den Antrag ablehnt oder nicht in vollem Umfang bewilligt, besteht die Möglichkeit, Widerspruch einzulegen. 

    • Die Frist für den Widerspruch beträgt einen Monat. 

    • Es ist ratsam, sich in diesem Verfahren von einem Rechtsanwalt für Sozialrecht vertreten zu lassen, da dies oft zu positiven Ergebnissen führt. 

    • In der Regel wird die Pflegekasse im Widerspruchsverfahren erneut den Medizinischen Dienst (MD) beauftragen, um eine erneute Begutachtung durchzuführen.

  • Verfahren gegen die private Pflegeversicherung:

    • Bei Ansprüchen aus einer privaten Pflegeversicherung handelt es sich grundsätzlich um privatrechtliche Angelegenheiten.

    • Formale Verwaltungsverfahren, einschließlich Widerspruchsverfahren, sind nicht vorgesehen. 

    • Falls der Versicherte dem Ergebnis des Pflegegutachtens widerspricht, beauftragt die Pflegeversicherung eine weitere Begutachtung (Zweitgutachten oder gegebenenfalls ein Obergutachten).

    • Um Pflegegutachten effektiv anzufechten, ist es hilfreich, ein Pflegetagebuch zu führen.

  • Klage:

    • Wenn die Pflegekasse den Widerspruch ablehnt, wird ein Widerspruchsbescheid erlassen. 

    • Gegen diesen Bescheid kann vor dem zuständigen Sozialgericht Klage erhoben werden. 

    • Die Klagefrist beträgt einen Monat ab Bekanntgabe des Widerspruchsbescheides.

    • Auch für Rechtsstreitigkeiten im Bereich der privaten Pflegeversicherung ist das Sozialgericht zuständig.

  • Kosten

    • Das Verfahren vor dem Sozialgericht ist für Versicherte (einschließlich privat Versicherte) kostenfrei. 

    • Es wird dringend empfohlen, sich von einem Rechtsanwalt vertreten zu lassen, der spezialisiert auf diesen Bereich ist. 

    • Rechtsschutzversicherungen decken die anfallenden Kosten. 

    • Wenn keine Rechtsschutzversicherung besteht und nachgewiesen wird, dass die Kosten des Rechtsstreits nicht getragen werden können, wird Prozesskostenhilfe gewährt.

  • Bei medizinischen Fragen, einschließlich des Pflegebedarfs, beauftragt das Gericht einen unabhängigen Gutachter. 

    • Der Kläger hat auch im Verfahren vor dem Sozialgericht Anspruch darauf, dass ein von ihm gewählter Arzt angehört wird. 

    • Die Kosten für ein solches „Parteigutachten“ werden in der Regel von der Rechtsschutzversicherung übernommen.

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Wir beraten Sie gerne umfassend und persönlich bei Ihrem Anliegen.

Mein Wegweiser im Pflegerecht: Wie ich Ihnen helfen kann

Die Pflegekasse verweigert Ihnen Leistungen? Als Rechtsanwaltskanzlei für Sozialrecht und Pflegerecht unterstützen wir Sie kompetent bei der Durchsetzung Ihrer Rechte in allen Angelegenheiten rund um Pflegeleistungen und Patientenrechte.

Unsere Dienstleistungen umfassen unter anderem:

  • Widerspruch gegen Pflegegrad-Bescheide: 

    • Sollten Sie mit einem Bescheid zur Einstufung Ihres Pflegegrades nicht einverstanden sein, helfen wir Ihnen dabei, einen fundierten Widerspruch einzulegen. 

    • Wir prüfen den Bescheid sorgfältig, bereiten die notwendigen Schritte vor und vertreten Ihre Interessen vor den entsprechenden Behörden.

  • Überprüfung von Pflegeverträgen: 

    • Wir stehen Ihnen zur Seite, wenn es um die Überprüfung von Pflegeverträgen geht. 

    • Unsere erfahrenen Anwälte analysieren die Verträge gründlich auf rechtliche Fallstricke und beraten Sie umfassend zu Ihren Rechten und Pflichten. 

    • Falls nötig, vertreten wir Ihre Interessen bei Vertragsverhandlungen oder in Streitfällen vor Gericht.

  • Durchsetzung von Patientenrechten: 

    • Als Ihr Rechtsbeistand setzen wir uns engagiert dafür ein, dass Ihre Patientenrechte gewahrt werden. 

    • Ob es um die Anerkennung bestimmter Pflegeleistungen, die Qualität der Versorgung oder die Einhaltung von Datenschutzbestimmungen geht – wir stehen an Ihrer Seite, um Ihre Interessen zu vertreten und für Ihr Wohl einzustehen.

Unser Ziel ist es, Ihnen in allen rechtlichen Angelegenheiten im Zusammenhang mit Pflege und Gesundheitsschutz zur Seite zu stehen und Ihnen eine kompetente und vertrauensvolle Rechtsberatung zu bieten.

Kontaktieren Sie mich gerne, um einen Beratungstermin zu vereinbaren. Wir sind bereit, Ihnen behilflich zu sein.

Die Pflegeversicherung übernimmt die Kosten für ambulante Pflegetätigkeiten oder die stationäre Unterbringung in Pflegeeinrichtungen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen. Falls Angehörige die Pflegeleistung erbringen, wird von der Pflegekasse Pflegegeld ausgezahlt.

Im Regelfall teilen Arbeitnehmer und Arbeitgeber die Beiträge jeweils zu 1,7 Prozent auf, ohne den Zuschlag für Kinderlose. Diesen übernimmt ausschließlich der Arbeitnehmer.

Um Leistungen aus der Pflegeversicherung zu beantragen, empfehle ich entweder die Verwendung einer Musterbriefvorlage oder die direkte Kontaktaufnahme mit der Pflegekasse. Ein frühzeitiger Antragstellung sorgt für eine schnellere Bearbeitung und Auszahlung der Leistungen gemäß den Gesetzestexten.

Die Krankenkassen übernehmen einen Teil oder die vollständigen Gesundheitskosten im Krankheitsfall, während der Mutterschaft oder nach Unfällen gemäß den Gesetzestexten. Zur Verhinderung oder Reduzierung der Pflegebedürftigkeit setzen Pflegekassen präventive Maßnahmen, spezielle medizinische Behandlungen und Rehabilitation ein, wie in den entsprechenden Paragraphen festgelegt.

Personen, die voraussichtlich länger als sechs Monate im Alltag auf Unterstützung angewiesen sind, haben gemäß den gesetzlichen Regelungen einen Anspruch auf Leistungen der Pflegeversicherung. Dies betrifft beispielsweise Situationen bei Lähmungen, Einschränkungen der inneren oder Sinnesorgane, Beeinträchtigungen des Antriebs, Gedächtnis- oder Orientierungsprobleme sowie Neurosen oder geistige Behinderungen.

Die Bestimmung des Pflegegrades erfolgt durch die Versicherung auf Grundlage eines Gutachtens. Es existieren fünf Pflegegrade, früher als Pflegestufen bekannt. Mit steigendem Pflegegrad erhält der pflegebedürftige Person umfangreichere Leistungen.

Im Falle einer Verschlechterung des Gesundheitszustands ist es möglich, den Pflegegrad zu erhöhen. Im Gegenzug, wenn sich beispielsweise der Zustand eines Schlaganfallpatienten verbessert und er wieder eigenständig laufen oder essen kann, kann der Pflegegrad entsprechend herabgesetzt werden.

Wenn schwerpflegebedürftige Personen gleichzeitig an Demenz, langfristigen psychischen Erkrankungen oder dauerhafter geistiger Beeinträchtigung leiden, wird ihnen in der Regel von ihrer Pflegekasse die Pflegestufe 2 mit eingeschränkter Alltagskompetenz zuerkannt.

Es ist von großer Bedeutung, dem Gutachter einen typischen Tagesablauf zu präsentieren und sämtliche Fragen aufrichtig zu beantworten, auch wenn sie unangenehm oder peinlich erscheinen mögen. Nur durch die transparente Offenlegung sämtlicher Einschränkungen kann Ihr angemessener Pflegegrad sichergestellt werden.

Innerhalb eines Zeitraums von vier Wochen besteht die Option, schriftlich Einspruch gegen den Bescheid der Pflegekasse zu erheben. Es empfiehlt sich, unverzüglich einen knappen und informellen schriftlichen Widerspruch bei der Pflegekasse einzureichen. Es ist ratsam, sich hierbei von einem Rechtsanwalt für Sozialrecht unterstützen zu lassen.

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