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Ihre Kanzlei Schullerus.
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Peter-Sander-Str. 15
55252 Mainz-Kastel
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Mo. – Do.: 09:00 – 13:00, 14:00 – 17:00
Fr.: 09:00 – 12:00
Wer dauerhaft gesundheitlich eingeschränkt ist, steht oft vor einer schwierigen Frage:
Welche Unterstützung steht mir zu – und was unterscheidet den Grad der Behinderung (GdB) von der Erwerbsminderungsrente?
Der Grad der Behinderung (GdB) wird vom Versorgungsamt oder der zuständigen Behörde festgestellt.
Er beschreibt, wie stark Ihre körperliche, geistige oder seelische Gesundheit beeinträchtigt ist.
Der GdB wird in Zehnerschritten zwischen 20 und 100 festgelegt.
Ab einem GdB von 50 gelten Sie als schwerbehindert – mit wichtigen Vorteilen:
Die Erwerbsminderungsrente (EM-Rente) ist eine Leistung der Deutschen Rentenversicherung, wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr oder nur eingeschränkt arbeiten können.
Man unterscheidet:
Volle Erwerbsminderungsrente:
Arbeitsfähigkeit unter 3 Stunden täglich
Teilweise Erwerbsminderungsrente:
Arbeitsfähigkeit zwischen 3 und 6 Stunden täglich
Entscheidend ist, ob Sie auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt noch einsetzbar sind – nicht, ob Sie Ihren bisherigen Beruf weiter ausüben können.
Viele verwechseln GdB und Erwerbsminderungsrente – dabei sind es zwei eigenständige Verfahren mit unterschiedlichen Zielen:
|
Merkmal |
Grad der Behinderung (GdB) |
Erwerbsminderungsrente |
|
Zuständig |
Versorgungsamt |
Deutsche Rentenversicherung |
|
Grundlage |
SGB IX |
SGB VI |
|
Bewertung |
Gesundheitliche Beeinträchtigung |
Erwerbsfähigkeit |
|
Ziel |
Nachteilsausgleich |
Finanzielle Absicherung |
|
Antrag |
Schwerbehindertenantrag |
Rentenantrag |
Kurz gesagt:
Ein hoher GdB kann ein Hinweis auf eine eingeschränkte Erwerbsfähigkeit sein, ist aber keine automatische Voraussetzung für eine Erwerbsminderungsrente.
Damit Sie eine Erwerbsminderungsrente erhalten, müssen bestimmte Bedingungen erfüllt sein:
Tipp vom Anwalt:
Wenn Sie längere Krankheitszeiten oder Lücken im Versicherungsverlauf haben, lohnt sich eine genaue Prüfung durch einen Rechtsanwalt – hier werden häufig Fehler bei der Berechnung gemacht.
Der Antrag wird bei der Deutschen Rentenversicherung (DRV) gestellt.
Wichtig ist eine vollständige medizinische Dokumentation Ihrer Einschränkungen.
Häufige Fehler, die zur Ablehnung führen:
Ein spezialisierter Anwalt für Rentenrecht kann den Antrag prüfen, Unterlagen vorbereiten und gegebenenfalls beim Widerspruchsverfahren unterstützen.
Etwa 40 % aller Anträge werden zunächst abgelehnt.
Die Begründung lautet häufig: „Die Erwerbsfähigkeit ist noch ausreichend.“
Hier lohnt sich fast immer ein Widerspruch.
Ein Anwalt kann:
die Begründung rechtlich und medizinisch prüfen,
Gegengutachten einreichen,
und Ihre Rechte vor dem Sozialgericht durchsetzen.
Ein hoher GdB kann Ihre gesundheitliche Situation dokumentieren – aber er ersetzt nicht den Nachweis einer Erwerbsminderung.
Die Verfahren sind getrennt, hängen aber eng zusammen.
Mit anwaltlicher Beratung sichern Sie sich die besten Chancen, Ihre finanziellen Ansprüche und Rechte erfolgreich durchzusetzen.
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