Kontakt
Ihre Kanzlei Schullerus.
Adresse
Peter-Sander-Str. 15
55252 Mainz-Kastel
55252 Mainz-Kastel
Öffnungszeiten
Mo. – Do.: 09:00 – 13:00, 14:00 – 17:00
Fr.: 09:00 – 12:00
Mandanten berichten mir häufig, dass das Jobcenter die Einreichung von Unterlagen, meistens Einkommensnachweisen, von Dritten verlangt. Oft weigern sich diese Dritten jedoch, die angeforderten Dokumente bereitzustellen. In solchen Situationen lehnt das Jobcenter die Gewährung von Leistungen ab oder reduziert die Zahlungen auf 0,00 €.
In vielen Fällen ist der Dritte ein Mitbewohner des Leistungsbeziehers, was die Situation zusätzlich kompliziert.
Nach der aktuellen Rechtsprechung sind Empfänger von Sozialleistungen nicht verpflichtet, Unterlagen von Dritten oder anderen Mitgliedern der Bedarfsgemeinschaft vorzulegen.
Der Grund dafür ist, dass sie keinen Einfluss auf die Beschaffung dieser Dokumente haben. Sollte das Jobcenter diese Unterlagen als notwendig erachten, ist es verpflichtet, selbst gegen die betreffenden Dritten vorzugehen und die Herausgabe zu fordern (vgl. BSG, Urteil vom 01.07.2019 – B 4 AS 78/08 R; LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 14.01.2008 – L 7 AS 722/07 ER).
Wenn Sie beim Jobcenter Leistungen beantragt haben und diese aufgrund fehlender Unterlagen eines Dritten abgelehnt werden, empfehle ich Ihnen, dem Jobcenter schriftlich eine Frist von einer Woche zu setzen.
Erfolgt innerhalb dieser Frist kein Leistungsbescheid, kann ich einen Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz beim Sozialgericht stellen. Liegt bereits ein Versagungsbescheid vor, sollte ich umgehend Widerspruch einlegen.
In einigen Fällen fordert das Jobcenter die Unterlagen des Dritten an, um den Leistungsanspruch abschließend festzustellen.
Wenn die geforderten Dokumente nicht vorgelegt werden, setzt das Jobcenter den Leistungsanspruch auf 0,00 Euro fest und fordert bereits gezahlte Leistungen für den Bewilligungszeitraum zurück. Auch in diesem Fall ist der Widerspruch das geeignete Mittel, um meine Ansprüche zu wahren.
Mo. – Do.: 09:00 – 13:00, 14:00 – 17:00
Fr.: 09:00 – 12:00
Pflegerecht verständlich erklärt – Schluss mit bürokratischem Stress! Starten Sie jetzt und sichern Sie sich Ihre Pflegeleistungen!
Unser Videokurs zum Pflegerecht - Ihr Pflegeanspruch leicht gemacht
Sie müssen den Inhalt von reCAPTCHA laden, um das Formular abzuschicken. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten mit Drittanbietern ausgetauscht werden.
Mehr InformationenSie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Instagram. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr InformationenSie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Google Maps. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr InformationenSie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Google Maps. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr Informationen