Schullerus - Paul-Albert Schullerus - Ihr Rechtsanwalt für kompetente Mandantenbetreuung

Pflegegrad beantragen, verstehen und durchsetzen - Ihr Rechtsanwalt erklärt, worauf es ankommt

Fachbeitrag im Sozialrecht

Wenn Pflegebedürftigkeit zur Herausforderung wird

Ein Unfall, eine Krankheit oder das Alter können dazu führen, dass Menschen ihren Alltag nicht mehr ohne Hilfe bewältigen können.
Damit Pflegebedürftige die Unterstützung erhalten, die ihnen zusteht, wurde das Pflegegrad-System eingeführt.

Doch häufig kommt es zu Problemen: Der Pflegegrad wird zu niedrig eingestuft oder der Antrag komplett abgelehnt.
Ein erfahrener Rechtsanwalt für Sozialrecht kann in solchen Fällen helfen, den richtigen Pflegegrad durchzusetzen.

Was ist ein Pflegegrad?

Der Pflegegrad beschreibt den Umfang der Pflegebedürftigkeit einer Person.
Er ersetzt seit 2017 die früheren „Pflegestufen“ und wird in fünf Stufen (Pflegegrad 1 bis 5) eingeteilt.

Je höher der Pflegegrad, desto größer ist der Unterstützungsbedarf – und desto höher sind die Leistungen der Pflegekasse.

Pflegegrad

Beschreibung

Beispielhafte Einschränkung

1

geringe Beeinträchtigung

leichte Hilfe im Alltag

2

erhebliche Beeinträchtigung

Unterstützung bei Körperpflege oder Ernährung

3

schwere Beeinträchtigung

regelmäßige Hilfe im Tagesablauf

4

schwerste Beeinträchtigung

fast vollständige Abhängigkeit

5

schwerste Beeinträchtigung mit besonderen Anforderungen

umfassende Betreuung rund um die Uhr

 

 

Wann besteht Anspruch auf einen Pflegegrad?

Ein Pflegegrad wird gewährt, wenn die Selbstständigkeit oder Fähigkeiten dauerhaft (mindestens 6 Monate) beeinträchtigt sind.
Die Beurteilung erfolgt nach sechs Lebensbereichen:

  1. Mobilität – z. B. Gehen, Aufstehen, Treppensteigen

  2. Kognitive und kommunikative Fähigkeiten – z. B. Orientierung, Gespräche führen

  3. Verhaltensweisen und psychische Problemlagen – z. B. Angst, Aggression, Unruhe

  4. Selbstversorgung – z. B. Körperpflege, Essen, Anziehen

  5. Bewältigung von und selbstständiger Umgang mit krankheitsbedingten Anforderungen

  6. Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte

Die Pflegekasse beauftragt den Medizinischen Dienst (MD) oder Medicproof (bei Privatversicherten) mit einer Begutachtung.
Anhand eines Punktesystems wird der Pflegegrad ermittelt.

Wie wird der Pflegegrad beantragt?

Der Antrag erfolgt bei der zuständigen Pflegekasse (meist bei der Krankenkasse angesiedelt).
Der Ablauf:

  1. Antrag stellen – formlos per Telefon, E-Mail oder schriftlich

  2. Begutachtung durch den MD

  3. Bewertungsbescheid mit Einstufung in einen Pflegegrad

Wird kein oder ein zu niedriger Pflegegrad bewilligt, können Sie innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen.

Typische Fehler bei der Pflegegrad-Begutachtung

Viele Betroffene erhalten einen zu niedrigen Pflegegrad, weil im Gutachten wichtige Aspekte nicht berücksichtigt oder falsch bewertet wurden.
Häufige Fehler:

  • Das Gutachten berücksichtigt nur körperliche Einschränkungen, nicht aber psychische.
  • Pflegebedürftige zeigen sich bei der Begutachtung zu selbstständig.
  • Hilfsmittel oder Unterstützung durch Angehörige werden nicht als Pflegeaufwand anerkannt.
  • Widersprüche werden nicht ausreichend begründet.

Tipp vom Anwalt:
Notieren Sie bereits vor dem Gutachtertermin, in welchen Situationen Hilfe nötig ist – das erleichtert eine realistische Bewertung.

Pflegegrad abgelehnt – was tun?

Wird der Antrag abgelehnt oder zu niedrig eingestuft, lohnt sich häufig ein Widerspruch.
Sie haben dafür einen Monat Zeit nach Zugang des Bescheids.

Ein Rechtsanwalt kann:

  • das Gutachten prüfen,
  • Pflegeprotokolle oder ärztliche Stellungnahmen beifügen,
  • und den Widerspruch rechtlich begründen.

Falls die Pflegekasse den Widerspruch ablehnt, kann eine Klage beim Sozialgericht eingereicht werden – oft mit guten Erfolgsaussichten.

Wann ist anwaltliche Unterstützung sinnvoll?

Ein Rechtsanwalt für Sozialrecht oder Pflegeversicherungsrecht hilft insbesondere, wenn:

  • der Pflegegrad zu niedrig eingestuft wurde,

  • der Antrag abgelehnt wurde,

  • Sie eine Verschlechterung Ihres Gesundheitszustands geltend machen möchten,

  • oder Sie unsicher sind, wie der Widerspruch zu formulieren ist.

Ein Anwalt kennt die rechtlichen Spielräume, kann die medizinischen Kriterien prüfen und Ihre Ansprüche durchsetzen – notfalls auch gerichtlich.

Pflegegrad rechtssicher durchsetzen

Der Pflegegrad entscheidet über die finanzielle und praktische Unterstützung, die Pflegebedürftige erhalten.
Wer hier falsch eingestuft wird, verliert schnell mehrere hundert Euro im Monat an Leistungen.

Deshalb gilt:
Lassen Sie den Bescheid prüfen und holen Sie sich bei Bedarf anwaltliche Unterstützung.
So sichern Sie Ihre Ansprüche und sorgen dafür, dass Sie die Hilfe bekommen, die Ihnen zusteht.

Jetzt Anfrage stellen
Wir beraten Sie gerne umfassend und persönlich bei Ihrem Anliegen.

Häufige Fragen zum Thema Pflegegrad

Die Pflegekasse entscheidet auf Grundlage eines Gutachtens des Medizinischen Dienstes (MD) oder Medicproof (bei Privatversicherten).
Die Pflegekasse muss innerhalb von 25 Arbeitstagen nach Antragstellung entscheiden. Bei Überschreitung gibt es unter Umständen eine Entschädigung.
Ja. Sie können jederzeit einen Antrag auf Höherstufung stellen, wenn sich die Pflegebedürftigkeit verschlimmert hat.
Sie können innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen. Ein Anwalt hilft bei der rechtlichen Begründung.
Je nach Pflegegrad gibt es Pflegegeld, Pflegesachleistungen, Kurzzeitpflege, Verhinderungspflege und Zuschüsse für Pflegehilfsmittel.
Ja, der Besuch des Gutachters wird vorher angekündigt. Sie können bei Bedarf eine Person Ihres Vertrauens oder Ihren Anwalt hinzuziehen.
Ja. Das Gutachten kann im Widerspruchsverfahren überprüft und angefochten werden, wenn es sachliche Fehler enthält.
In vielen Fällen werden die Kosten durch Rechtsschutzversicherungen oder im Sozialgerichtsverfahren über Prozesskostenhilfe abgedeckt.
Eine Pflegedokumentation oder ein Pflegetagebuch kann entscheidend sein, um den tatsächlichen Pflegeaufwand nachzuweisen.
Ja, auch psychische oder kognitive Beeinträchtigungen (z. B. Demenz, Depression) werden bei der Bewertung berücksichtigt.

Rechtsgebiet

Sozialrecht-2500x1667-Mobile

Gerne für Sie erreichbar

Kontakt

Ihre Kanzlei Schullerus.

Adresse

Peter-Sander-Str. 15
55252 Mainz-Kastel

Öffnungszeiten

Mo. – Do.: 09:00 – 13:00, 14:00 – 17:00
Fr.: 09:00 – 12:00

Kontakt

Pflegerecht verständlich erklärt – Schluss mit bürokratischem Stress! Starten Sie jetzt und sichern Sie sich Ihre Pflegeleistungen!

Close the CTA

Unser Videokurs zum Pflegerecht - Ihr Pflegeanspruch leicht gemacht