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Grad der Behinderung (GdB) in Wiesbaden: Anwalt für Sozialrecht

Fachanwalt für Sozialrecht in Hessen und Rheinland-Pfalz

Grad der Behinderung (GdB) in Wiesbaden: Anwalt für Sozialrecht

Über Ihren Grad der Behinderung entscheidet in Wiesbaden das Hessische Amt für Versorgung und Soziales in der Mainzer Straße. Wird Ihr Antrag auf Feststellung des Grades der Behinderung abgelehnt oder zu niedrig bewertet, bleibt Ihnen ab Zugang des Bescheids ein Monat. Die Kanzlei Schullerus, Fachanwalt für Sozialrecht, sitzt selbst in Wiesbaden und vertritt Betroffene im Antrags- und Widerspruchsverfahren sowie vor dem Sozialgericht Wiesbaden.

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Für Schullerus steht die Mandantenzufriedenheit an erster Stelle

Bewertungen sind für uns sehr wichtig. Sie geben uns Feedback über unsere täglichen Anstrengungen. Besonders freuen wir uns natürlich über 5 Sterne. Kunden haben die Möglichkeit die Kanzlei auf Google oder anderen Plattformen zu bewerten. Eine Überprüfung der Bewertungen durch uns im Hinblick darauf, ob die Bewertung von einem Mandanten stammt, findet vor der Veröffentlichung nicht statt.

Wer in Wiesbaden über Ihren GdB entscheidet

Das HAVS in der Mainzer Straße

Das frühere Versorgungsamt heißt in Hessen Hessisches Amt für Versorgung und Soziales, kurz HAVS. Für Wiesbaden ist der Standort in der Mainzer Straße 35 zuständig, der Zugang liegt an der Lessingstraße. Der Antrag lässt sich über das Landesportal schwerbehindertenantrag.hessen.de online stellen, für eine persönliche Vorsprache ist ein Termin nötig. Der Arbeitsbereich Schwerbehindertenrecht ist telefonisch nur an bestimmten Wochentagen erreichbar, die Sprechzeiten liegen montags bis donnerstags von 8 bis 15.30 Uhr und freitags von 8 bis 12 Uhr.

Entschieden wird nach Aktenlage

Im Verwaltungsverfahren findet keine persönliche Untersuchung statt. Das Amt fordert Befundberichte an und lässt den Fall versorgungsärztlich bewerten. Über das Ergebnis entscheidet deshalb, was in der Akte liegt, etwa Entlassungsberichte der Helios Dr. Horst Schmidt Kliniken oder Befunde Ihrer Fachpraxen in Biebrich, Dotzheim oder der Innenstadt. Reichen Sie Berichte gleich mit ein, statt sie vom Amt anfordern zu lassen, verkürzt das die Bearbeitung spürbar.

Achtung bei Kastel, Kostheim und Amöneburg

Die drei rechtsrheinischen Stadtteile gehören zu Wiesbaden und damit zu Hessen, tragen aber Mainzer Postleitzahlen und liegen auf der Mainzer Rheinseite. Das führt regelmäßig dazu, dass Anträge zunächst beim falschen Landesamt landen und Wochen verloren gehen. Maßgeblich ist der Wohnsitz, nicht die Postleitzahl. Wer in Kastel wohnt, gehört zum hessischen Amt in der Mainzer Straße, wer wenige hundert Meter weiter über der Brücke in Mainz wohnt, zum rheinland-pfälzischen Landesamt. Welche Stellen dort zuständig sind, steht auf unserer Seite zum GdB-Verfahren in Mainz.

Fristen im Überblick

  • Erstantrag: kostenfrei und an keine Frist gebunden, die Bearbeitung dauert in der Regel mehrere Monate.
  • Widerspruch: ein Monat ab Bekanntgabe des Bescheids, bei fehlender Rechtsbehelfsbelehrung ein Jahr.
  • Klage: ein Monat ab Zugang des Widerspruchsbescheids.
  • Untätigkeitsklage: möglich, wenn über den Antrag länger als sechs Monate nicht entschieden wird.

Sobald ein Bescheid aus der Mainzer Straße vorliegt, sollten Sie ihn prüfen lassen, solange die Monatsfrist läuft.

Warum der festgestellte GdB häufig zu niedrig ausfällt

Einzelwerte werden nicht addiert

Bewertungsmaßstab sind die Versorgungsmedizinischen Grundsätze zur Versorgungsmedizin-Verordnung. Für jede Funktionsbeeinträchtigung entsteht ein Einzel-GdB, daraus wird ein Gesamt-GdB gebildet. Zusammengezählt wird dabei nichts. Ausgangspunkt ist der höchste Einzelwert, der nur steigt, wenn weitere Beeinträchtigungen das Gesamtbild spürbar verstärken. Betreffen zwei Leiden dieselbe Funktion, bleibt das zweite oft wirkungslos. Genau an dieser Stelle entsteht der häufigste Streit, weil das Amt Überschneidungen annimmt, die tatsächlich nicht bestehen.

Typische Schwachstellen im Bescheid

  • Ein Facharztbericht fehlt und die Bewertung stützt sich allein auf hausärztliche Angaben.
  • Psychische Begleiterkrankungen bei chronischen Schmerzen oder schwerer Grunderkrankung bleiben unbewertet.
  • Der Bewertungsrahmen wird an der unteren statt an der oberen Grenze angesetzt.
  • Die Akte bildet einen älteren Zustand ab, obwohl sich die Erkrankung verschlechtert hat.
  • Merkzeichen wie G oder aG werden versagt, ohne die tatsächliche Gehstrecke zu prüfen.

Wie ein Feststellungsverfahren im Einzelnen abläuft, erläutert unsere Leistungsseite zur Feststellung des Grades der Behinderung.

Was ein höherer GdB in Wiesbaden konkret bedeutet

Arbeitsplatz: zwei getrennte Stellen in Hessen

Ab einem GdB von 50 greift der besondere Kündigungsschutz nach den §§ 168 ff. SGB IX, eine Kündigung ist ohne Zustimmung des Integrationsamts unwirksam und mit einer Kündigungsschutzklage angreifbar. In Hessen ist dieses Integrationsamt beim Landeswohlfahrtsverband Hessen angesiedelt, also gerade nicht bei der Behörde, die Ihren GdB festgestellt hat. Anders als auf der rheinland-pfälzischen Seite haben Sie es damit mit zwei getrennten Stellen zu tun, was bei laufenden Kündigungsfristen Zeit kostet. Für Beschäftigte in der Landesverwaltung, bei den Bundesbehörden in Wiesbaden oder in den Kliniken der Stadt ist die Feststellung deshalb oft der erste Schritt zur Arbeitsplatzsicherung. Hinzu kommen fünf Tage Zusatzurlaub nach § 208 SGB IX sowie mögliche Ansprüche bei Kündigung und Vertragsauflösung. Bei einem GdB von 30 oder 40 kann die Agentur für Arbeit Wiesbaden eine Gleichstellung nach § 151 SGB IX aussprechen, die den Kündigungsschutz vermittelt, den Zusatzurlaub jedoch nicht.

Steuer, Mobilität und Rente

Der Pauschbetrag nach § 33b EStG beginnt bei einem GdB von 20 mit 384 Euro im Jahr, liegt ab GdB 50 bei 1.140 Euro und erreicht bei GdB 100 2.840 Euro. Mit den Merkzeichen G, aG, Bl oder H kommt die unentgeltliche Beförderung im Nahverkehr über Beiblatt und Wertmarke hinzu, in Wiesbaden also im gesamten RMV-Gebiet und damit auch für Fahrten nach Mainz und Frankfurt. Schwerbehinderte Menschen können außerdem die Altersrente nach § 236a SGB VI vorzeitig in Anspruch nehmen. Der Schritt von GdB 40 auf 50 ist deshalb kein kosmetischer Unterschied, sondern der Wechsel in einen anderen Rechtsstatus.

Bleibt Ihr Bescheid bei 40 stehen, geht es zugleich um Kündigungsschutz, Zusatzurlaub und Steuerentlastung. Diese Grenze lohnt fast immer eine Überprüfung.

Widerspruch und Klage vor dem Sozialgericht Wiesbaden

Der Widerspruch beim HAVS

Der Widerspruch ist kostenfrei und geht an dieselbe Behörde zurück, dort allerdings an eine eigene Widerspruchsstelle mit erneuter versorgungsärztlicher Prüfung. Fristwahrend genügt zunächst ein kurzer Widerspruch ohne Begründung. Die eigentliche Arbeit beginnt danach mit der Akteneinsicht, denn erst aus der Akte wird erkennbar, welche Befunde vorlagen und wie der Gesamtwert zustande kam. Anschließend werden gezielt die Unterlagen nachgereicht, die diese Einschätzung entkräften.

Die Klage im Justizzentrum

Bleibt der Widerspruch erfolglos, ist das Sozialgericht Wiesbaden zuständig. Es sitzt im Justizzentrum in der Mainzer Straße 124, also in derselben Straße wie das Amt, dessen Bescheid angegriffen wird. Der Gerichtsbezirk umfasst neben der Landeshauptstadt den Main-Taunus-Kreis, den Rheingau-Taunus-Kreis und den Landkreis Limburg-Weilburg. Das Justizzentrum ist barrierefrei zugänglich, Behindertenparkplätze stehen am Boulevard und im nahen Parkhaus zur Verfügung. Vor Gericht wird der medizinische Sachverhalt erstmals unabhängig begutachtet, meist mit persönlicher Untersuchung. Bleibt das Gutachten hinter Ihrer Einschätzung zurück, können Sie nach § 109 SGG einen Arzt Ihres Vertrauens benennen. Über eine Berufung entscheidet das Hessische Landessozialgericht in Darmstadt.

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Wir beraten Sie gerne umfassend und persönlich bei Ihrem Anliegen.

Ihre Kanzlei für Sozialrecht in Wiesbaden

in der Peter-Sander-Straße 15 in Wiesbaden. Vom HAVS und vom Justizzentrum in der Mainzer Straße trennen Sie wenige Fahrminuten. Die Lage direkt an der Landesgrenze bringt einen praktischen Vorteil mit sich: hessische und rheinland-pfälzische Verfahren gehören gleichermaßen zum Tagesgeschäft, samt der unterschiedlichen Behördenstrukturen und Gerichtszuständigkeiten.

Betreut werden Mandantinnen und Mandanten aus dem gesamten Stadtgebiet, von Mainz-Kastel, Mainz-Kostheim und Mainz-Amöneburg über Biebrich, Schierstein und das Rheingauviertel bis nach Dotzheim, Klarenthal, Bierstadt, Erbenheim und Nordenstadt, ebenso aus dem Rheingau-Taunus-Kreis und dem Main-Taunus-Kreis. Zum Leistungsumfang gehören der Erstantrag, das Widerspruchsverfahren, angekündigte Herabsetzungen nach Ablauf einer Heilungsbewährung, Merkzeichen und Klageverfahren, ebenso damit verbundene Fragen aus dem Arbeitsrecht. Termine sind persönlich oder vollständig digital möglich, Beratung zudem in rumänischer Sprache.

Häufige Fragen zum Grad der Behinderung in Wiesbaden

Beim Hessischen Amt für Versorgung und Soziales, Mainzer Straße 35, Zugang über die Lessingstraße. Der Antrag ist kostenfrei und online über das hessische Landesportal möglich.
Ja. Das HAVS Wiesbaden bearbeitet neben der Landeshauptstadt auch den Rheingau-Taunus-Kreis, den Main-Taunus-Kreis und den Landkreis Limburg-Weilburg.
Das hessische Amt in Wiesbaden, obwohl Ihre Postleitzahl mit 552 beginnt. Beide Stadtteile gehören zu Wiesbaden, die Mainzer Postleitzahl ändert an der Zuständigkeit nichts. Für Wohnsitze auf der linken Rheinseite gilt die Seite zum GdB-Verfahren in Mainz.
Üblich sind mehrere Monate. Die Dauer hängt vor allem davon ab, wie schnell die angeschriebenen Praxen ihre Befundberichte zurücksenden.
Nein. Ausgangspunkt ist der höchste Einzel-GdB, der nur steigt, wenn weitere Beeinträchtigungen das Gesamtbild verstärken. Eine Addition der Einzelwerte findet nicht statt.
Einen Monat ab Bekanntgabe des Bescheids. Fehlt eine ordnungsgemäße Rechtsbehelfsbelehrung, verlängert sich die Frist auf ein Jahr.
Möglich ist es, weil der gesamte Sachverhalt neu geprüft wird. Praktisch geschieht das nur, wenn sich der Gesundheitszustand objektiv gebessert hat.
Das Sozialgericht Wiesbaden im Justizzentrum in der Mainzer Straße 124. Über eine Berufung entscheidet das Hessische Landessozialgericht in Darmstadt.

Bei erfolgreichem Widerspruch trägt die Behörde die notwendigen Kosten nach § 63 SGB X. Gerichtsverfahren sind nach § 183 SGG gerichtskostenfrei, bei geringem Einkommen gibt es Beratungshilfe und Prozesskostenhilfe.

Spätestens bei Ablehnung, zu niedriger Bewertung, versagtem Merkzeichen oder angekündigter Herabsetzung. Sinnvoll ist Unterstützung auch schon vor dem Erstantrag, weil die eingereichte Befundlage über das Ergebnis entscheidet.

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