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Grad der Behinderung (GdB) beim Versorgungsamt – rechtliche Hilfe für Koblenz

Fachanwalt für Sozialrecht in Hessen und Rheinland-Pfalz

Grad der Behinderung (GdB) in Koblenz: Anwalt für Sozialrecht

Für Koblenz entscheidet das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung am Dienstort Koblenz in der Baedekerstraße über Ihren Grad der Behinderung. Wird Ihr Antrag auf Feststellung des Grades der Behinderung abgelehnt oder zu niedrig bewertet, bleibt Ihnen ab Zugang des Bescheids ein Monat. Die Kanzlei Schullerus, Fachanwalt für Sozialrecht, vertritt Betroffene aus Koblenz und dem nördlichen Rheinland-Pfalz im Antrags- und Widerspruchsverfahren und vor dem Sozialgericht Koblenz.

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Für Schullerus steht die Mandantenzufriedenheit an erster Stelle

Bewertungen sind für uns sehr wichtig. Sie geben uns Feedback über unsere täglichen Anstrengungen. Besonders freuen wir uns natürlich über 5 Sterne. Kunden haben die Möglichkeit die Kanzlei auf Google oder anderen Plattformen zu bewerten. Eine Überprüfung der Bewertungen durch uns im Hinblick darauf, ob die Bewertung von einem Mandanten stammt, findet vor der Veröffentlichung nicht statt.

Wer für Koblenz über Ihren GdB entscheidet

Der Dienstort Koblenz in der Baedekerstraße

Eigenständige Versorgungsämter gibt es in Rheinland-Pfalz seit 2013 nicht mehr, der Begriff hält sich aber im Sprachgebrauch. Zuständig ist das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung (LSJV), das neben der Zentrale in Mainz die Dienstorte Koblenz, Trier und Landau unterhält. Für den Norden des Landes ist der Standort in der Baedekerstraße 2 bis 20 in Koblenz zuständig. Das Bürger-Service-Büro ist montags, dienstags und donnerstags von 9 bis 16 Uhr sowie freitags von 9 bis 13 Uhr geöffnet, mittwochs bleibt es vor Ort und telefonisch geschlossen. Wer eine Rückfrage hat, sollte diesen Wochentag also einplanen.

Entschieden wird nach Aktenlage

Eine Untersuchung durch das Amt findet im Verwaltungsverfahren nicht statt. Die Behörde fordert Befundberichte an und lässt den Fall versorgungsärztlich bewerten. Über das Ergebnis entscheidet damit allein, was in der Akte liegt, also Entlassungsberichte aus den Kliniken der Region sowie Befunde Ihrer Fachpraxen in Koblenz und im Umland. Weil der Koblenzer Dienstort ein sehr großes Gebiet vom Westerwald über die Eifel bis an die Ahr und den Rhein-Lahn-Kreis bearbeitet, ist der persönliche Kontakt die Ausnahme. Reichen Sie Berichte gleich mit ein, statt sie vom Amt anfordern zu lassen, verkürzt das die Bearbeitung spürbar.

Fristen im Überblick

  • Erstantrag: kostenfrei, an keine Frist gebunden, Bearbeitungsdauer in Rheinland-Pfalz im Schnitt drei bis vier Monate.
  • Widerspruch: ein Monat ab Bekanntgabe des Bescheids, bei fehlender Rechtsbehelfsbelehrung ein Jahr.
  • Klage: ein Monat ab Zugang des Widerspruchsbescheids.
  • Untätigkeitsklage: möglich, wenn über den Antrag länger als sechs Monate nicht entschieden wird.

Sobald ein Bescheid aus der Baedekerstraße vorliegt, sollten Sie ihn prüfen lassen, solange die Monatsfrist läuft.

Warum der festgestellte GdB häufig zu niedrig ausfällt

Einzelwerte werden nicht addiert

Bewertungsmaßstab sind die Versorgungsmedizinischen Grundsätze zur Versorgungsmedizin-Verordnung. Für jede Funktionsbeeinträchtigung entsteht ein Einzel-GdB, daraus wird ein Gesamt-GdB gebildet. Zusammengezählt wird dabei nichts. Ausgangspunkt ist der höchste Einzelwert, der nur steigt, wenn weitere Beeinträchtigungen das Gesamtbild spürbar verstärken. Betreffen zwei Leiden dieselbe Funktion, bleibt das zweite oft wirkungslos. Genau hier entsteht der häufigste Streit, weil das Amt Überschneidungen annimmt, die tatsächlich nicht bestehen.

Das Merkzeichen G und die Koblenzer Höhenlagen

Ein Wort zur häufigsten Enttäuschung: Für das Merkzeichen G kommt es auf eine abstrakt zumutbare Wegstrecke an, nicht auf die Wege, die Sie tatsächlich zurücklegen müssen. Dass Sie auf der Karthause, dem Asterstein, in Ehrenbreitstein oder Arenberg in ausgeprägter Hanglage wohnen, ändert an der rechtlichen Bewertung deshalb nichts, auch wenn die Belastung im Alltag ungleich höher ist. Was zählt, ist die ärztlich dokumentierte Einschränkung selbst: Gehstrecke bis zum Schmerzeintritt, Belastungsgrenzen, Pausenbedarf, Sturzneigung. Wer stattdessen die schwierige Wohnlage schildert, argumentiert am Prüfmaßstab vorbei. Eine präzise Beschreibung der Funktionseinschränkung im Attest bringt hier mehr als jede Beschreibung des Wohnorts.

Typische Schwachstellen im Bescheid

  • Ein Facharztbericht fehlt und die Bewertung stützt sich allein auf hausärztliche Angaben.
  • Psychische Begleiterkrankungen bei chronischen Schmerzen oder schwerer Grunderkrankung bleiben unbewertet.
  • Der Bewertungsrahmen wird an der unteren statt an der oberen Grenze angesetzt.
  • Die Akte bildet einen älteren Zustand ab, obwohl sich die Erkrankung verschlechtert hat.
  • Das Attest nennt Diagnosen, aber keine Messwerte und keine Belastungsgrenzen.

Wie ein Feststellungsverfahren im Einzelnen abläuft, erläutert unsere Leistungsseite zur Feststellung des Grades der Behinderung.

Was ein höherer GdB in Koblenz konkret bedeutet

Arbeitsplatz: eine Behörde für beide Entscheidungen

Ab einem GdB von 50 greift der besondere Kündigungsschutz nach den §§ 168 ff. SGB IX. Ohne Zustimmung des Integrationsamts ist eine Kündigung unwirksam und mit einer Kündigungsschutzklage angreifbar. In Rheinland-Pfalz ist dieses Integrationsamt Teil desselben Landesamtes, das auch Ihren GdB feststellt, die Zuständigkeiten liegen also in einer Hand. Für Beschäftigte in der Koblenzer Verwaltung, in den Bundes- und Landesbehörden der Stadt, in Kliniken und in der Industrie ist die Feststellung deshalb häufig der erste Schritt zur Arbeitsplatzsicherung. Hinzu kommen fünf Tage Zusatzurlaub nach § 208 SGB IX sowie mögliche Ansprüche bei Kündigung und Vertragsauflösung. Liegt Ihr Wert bei 30 oder 40, kann die Agentur für Arbeit Koblenz eine Gleichstellung nach § 151 SGB IX aussprechen, die den Kündigungsschutz vermittelt, den Zusatzurlaub aber nicht.

Steuer, Mobilität und Rente

Der Pauschbetrag nach § 33b EStG beginnt bei einem GdB von 20 mit 384 Euro im Jahr, liegt ab GdB 50 bei 1.140 Euro und erreicht bei GdB 100 2.840 Euro. Mit den Merkzeichen G, aG, Bl oder H kommt die unentgeltliche Beförderung im Nahverkehr über Beiblatt und Wertmarke hinzu. Im Koblenzer Umland mit langen Wegen zu Fachärzten und Therapien wiegt dieser Punkt schwerer als in einer kompakten Großstadt. Schwerbehinderte Menschen können außerdem die Altersrente nach § 236a SGB VI vorzeitig in Anspruch nehmen. Der Schritt von GdB 40 auf 50 ist deshalb kein kosmetischer Unterschied, sondern der Wechsel in einen anderen Rechtsstatus.

Bleibt Ihr Bescheid bei 40 stehen, geht es zugleich um Kündigungsschutz, Zusatzurlaub und Steuerentlastung. Diese Grenze lohnt fast immer eine Überprüfung.

Widerspruch und Klage vor dem Sozialgericht Koblenz

Der Widerspruch beim Landesamt

Der Widerspruch ist kostenfrei und geht an dieselbe Behörde zurück, dort allerdings an eine eigene Widerspruchsstelle mit erneuter versorgungsärztlicher Prüfung. Fristwahrend genügt zunächst ein kurzer Widerspruch ohne Begründung. Die eigentliche Arbeit beginnt danach mit der Akteneinsicht, denn erst aus der Akte wird erkennbar, welche Befunde vorlagen und wie der Gesamtwert zustande kam. Anschließend werden gezielt die Unterlagen nachgereicht, die diese Einschätzung entkräften.

Die Klage im Justizzentrum an der Deinhardpassage

Bleibt der Widerspruch erfolglos, ist das Sozialgericht Koblenz zuständig. Es sitzt im Justizzentrum an der Deinhardpassage 1, wenige Gehminuten von der Innenstadt entfernt. Sein Bezirk ist der größte im Land: Neben der Stadt Koblenz gehören die Landkreise Mayen-Koblenz, Neuwied, Ahrweiler, Altenkirchen, Cochem-Zell, der Rhein-Lahn-Kreis und der Westerwaldkreis dazu sowie Teile des Rhein-Hunsrück-Kreises. Vor Gericht wird der medizinische Sachverhalt erstmals unabhängig begutachtet, meist mit persönlicher Untersuchung. Damit fällt der zentrale Nachteil des Verwaltungsverfahrens weg. Bleibt das Gutachten hinter Ihrer Einschätzung zurück, können Sie nach § 109 SGG einen Arzt Ihres Vertrauens benennen. Verfahren im Schwerbehindertenrecht sind nach § 183 SGG für Sie gerichtskostenfrei. Was die anwaltliche Vergütung angeht, erhalten Sie eine klare Auskunft, bevor ein Mandat zustande kommt. Über eine Berufung entscheidet das Landessozialgericht Rheinland-Pfalz in Mainz.

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Anwaltliche Vertretung für Koblenz und den Norden von Rheinland-Pfalz

Rechtsanwalt Paul-Albert Schullerus ist Fachanwalt für Sozialrecht und führt die Kanzlei in Wiesbaden. Das Schwerbehindertenrecht ist Bundesrecht und wird schriftlich verhandelt: Antrag, Akteneinsicht, Widerspruch und Schriftsätze laufen per Post und über den elektronischen Rechtsverkehr, an den das Sozialgericht Koblenz angeschlossen ist. Entscheidend ist deshalb nicht die Entfernung zur Kanzlei, sondern die Kenntnis der Versorgungsmedizinischen Grundsätze und der rheinland-pfälzischen Verwaltungspraxis. Beides betrifft in Koblenz dieselbe Landesbehörde wie in Mainz, nur an einem anderen Dienstort.

Betreut werden Mandantinnen und Mandanten aus dem gesamten Koblenzer Stadtgebiet, von der Altstadt und der Südlichen Vorstadt über Lützel, Neuendorf und Metternich bis nach Ehrenbreitstein, Karthause, Asterstein, Arenberg, Moselweiß und Güls, ebenso aus dem Umland zwischen Westerwald, Eifel und Mittelrhein. Zum Leistungsumfang gehören der Erstantrag, das Widerspruchsverfahren, Merkzeichen, angekündigte Herabsetzungen nach Ablauf einer Heilungsbewährung und Klageverfahren, dazu damit verbundene Fragen aus dem Arbeitsrecht. Die Mandatsführung ist vollständig digital möglich, Unterlagen können eingescannt oder per Post übermittelt werden, Besprechungen finden telefonisch oder per Videokonferenz statt. Beratung ist zudem in rumänischer Sprache möglich.

Häufige Fragen zum Grad der Behinderung in Koblenz

Beim Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung, Dienstort Koblenz, Baedekerstraße 2 bis 20. Der Antrag ist kostenfrei und online, formlos oder mit dem amtlichen Formular möglich.
Montags, dienstags und donnerstags von 9 bis 16 Uhr sowie freitags von 9 bis 13 Uhr. Mittwochs ist es vor Ort und telefonisch geschlossen.
In Rheinland-Pfalz sind drei bis vier Monate üblich. Die Dauer hängt vor allem davon ab, wie schnell die angeschriebenen Praxen ihre Befundberichte zurücksenden.
Nein. Maßgeblich ist die abstrakt zumutbare Wegstrecke, nicht die Steigung vor Ihrer Haustür. Entscheidend ist die ärztlich dokumentierte Einschränkung der Gehfähigkeit selbst, also Gehstrecke, Pausenbedarf und Belastungsgrenzen.
Nein. Ausgangspunkt ist der höchste Einzel-GdB, der nur steigt, wenn weitere Beeinträchtigungen das Gesamtbild verstärken. Eine Addition der Einzelwerte findet nicht statt.
Einen Monat ab Bekanntgabe des Bescheids. Fehlt eine ordnungsgemäße Rechtsbehelfsbelehrung, verlängert sich die Frist auf ein Jahr.
Möglich ist es, weil der gesamte Sachverhalt neu geprüft wird. Praktisch geschieht das nur, wenn sich der Gesundheitszustand objektiv gebessert hat.
Das Sozialgericht Koblenz im Justizzentrum an der Deinhardpassage 1, zuständig für die Stadt Koblenz und weite Teile des nördlichen Rheinland-Pfalz. Über eine Berufung entscheidet das Landessozialgericht Rheinland-Pfalz in Mainz.

Bei erfolgreichem Widerspruch trägt die Behörde die notwendigen Kosten nach § 63 SGB X. Gerichtsverfahren sind nach § 183 SGG gerichtskostenfrei, bei geringem Einkommen gibt es Beratungshilfe und Prozesskostenhilfe.

Spätestens bei Ablehnung, zu niedriger Bewertung, versagtem Merkzeichen oder angekündigter Herabsetzung. Sinnvoll ist Unterstützung auch schon vor dem Erstantrag, weil die eingereichte Befundlage über das Ergebnis entscheidet. 

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