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Paul-Albert Schullerus - Ihr Rechtsanwalt für kompetente Mandantenbetreuung

Rechtsanwalt Mediation in Mainz und Wiesbaden

Rechtsanwalt mit Expertise und Erfahrung für kompetente Mandantenbetreuung

Mediation statt Kündigung

Sie führen ihr Unternehmen. Sie Treffen Entscheidungen. Sie bestimmen selbst.  Bleiben Sie dieser Linie treu. Lösen Sie personelle Herausforderungen selbstbestimmt, orientiert an ihren Interessen und dauerhaft.  Lassen Sie sich die Lösung nicht durch einen Gerichtsbeschluss oder Urteil diktieren. Entwickeln Sie die für Sie passende Lösung selbst.

 5 Gründe, warum eine Mediation   der klassischen Kündigung vorzuziehen ist

1. Erhalt der Arbeitsbeziehung: Eine Mediation bietet die Möglichkeit, Konflikte zu lösen, ohne die Arbeitsbeziehung zu zerstören. Dies ist für beide Seiten vorteilhaft, insbesondere wenn es um langjährige Mitarbeiter oder spezialisierte Fachkräfte geht. Die Reputation als Arbeitgeber einerseits und als spezialisierte Fachkraft andererseits wird nicht beschädigt.

2. Kosteneffizienz: Im Vergleich zu gerichtlichen Auseinandersetzungen sind Mediationsverfahren oft kostengünstiger. Durch eine Mediation können sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer Zeit und Geld sparen, die sonst für rechtliche Verfahren aufgewendet würden.  Im Arbeitsrecht trägt bis zum Ende der 1. Instanz jede Seite die Kosten der eigenen anwaltlichen Vertretung.  Im Falle einer außergerichtlichen Auseinandersetzung mit Beteiligung von Anwälten, erst recht aber vor Gericht fallen diese Kosten an. Arbeitgeber sind hier häufig im Nachteil, weil Rechtsschutzversicherungen in den seltensten Fällen hierfür eine Deckung anbieten. 

Das kostet ein Klageverfahren mit Einschaltung von Anwälten den Arbeitgeber bei einem Mitarbeiter, welcher 5000 € brutto pro Monat verdient hat:

1. Instanz:

 

Anwaltskosten der Mandantschaft:

 

1,30 Verfahrensgebühr:

933,40 €

1,20 Terminsgebühr:

861,60 €

Auslagen:

20,00 €

Zwischensumme:

1.815,00 €

19,00% Umsatzsteuer:

344,85 €

Anwaltskosten Mandant:

2.159,85 €

Gerichtskosten:

 

3,00 Gebühr(en) gem. § 11 GKG:

972,00 €

 

—————–

Summe:

3.131,85 €

   

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Summe gerichtl. Kosten:

3.131,85 €

Gesamtkostenrisiko:

3.131,85 €

   


Natürlich werden oft Vergleiche geschlossen, aber die Kosten ändern sich dadurch nur marginal, aufzusteigen diese sogar, was vielen Arbeitgebern gar nicht bewusst ist.  Es sinken zwar die Gerichtskosten aber der Anwalt verdient zusätzlich eine Einigungsgebühr:


1. Instanz:

 

Anwaltskosten der Mandantschaft:

 

1,30 Verfahrensgebühr:

933,40 €

1,20 Terminsgebühr:

861,60 €

1,00 Einigungsgebühr:

718,00 €

Auslagen:

20,00 €

Zwischensumme:

2.533,00 €

19,00% Umsatzsteuer:

481,27 €

Anwaltskosten Mandant:

3.014,27 €

Gerichtskosten:

 

1,00 Gebühr(en) gem. § 11 GKG:

324,00 €

 

—————–

Summe:

3.338,27 €

   

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Summe gerichtl. Kosten:

3.338,27 €

Gesamtkostenrisiko:

3.338,27 €

   

Häufig ordnet das Arbeitsgericht das persönliche Erscheinen des Geschäftsführers, oder aber eines Personalverantwortlichen an. Dessen  berufliche Arbeitszeiten müssten hier ebenfalls gedanklich hinzugerechnet werden.  Berücksichtigt man dann noch, dass ein Verfahren auch mehrere Gerichtstermine, schlimmstenfalls auch mehrere Instanzen andauern kann, wird offensichtlich  wie negativ die wirtschaftliche Bilanz einer arbeitsrechtlichen Auseinandersetzung ist.


3. Schnellere Lösung: Mediationen können schneller abgeschlossen werden als gerichtliche Verfahren. Dies ermöglicht es beiden Parteien, rasch zu einer Einigung zu gelangen und den Konflikt hinter sich zu lassen.  Ob und wann eine Mediation stattfindet entscheiden die Beteiligten selbst. Man ist nicht an eine Terminierung durch das Gericht gebunden.  Termine lassen sich entsprechend den Bedürfnissen an Ort und Zeit der Beteiligten anpassen.

4. Individuelle Lösungen: In einer Mediation haben die Parteien die Möglichkeit, individuelle Lösungen zu erarbeiten, die ihren spezifischen Bedürfnissen und Interessen gerecht werden. Dies führt dazu, langfristige und nachhaltige Vereinbarungen zu schaffen.  Eine einvernehmliche Lösung beendet den Konflikt. Es gibt keine 2. Instanz in der Mediation. Wenn man sich geeinigt hat ist die Sache erledigt.

5. Vertraulichkeit:
Mediationen finden unter strikter Vertraulichkeit statt. Dies bedeutet, dass die Inhalte der Gespräche nicht öffentlich gemacht werden und die Parteien offen über ihre Bedenken und Interessen sprechen können, ohne dass dies gegen sie verwendet werden kann.  Anders als im Gerichtsverfahren, wo „die halbe Belegschaft im Zuschauerraum Platz nehmen darf, wo Vertretern der Presse  die Berichterstattung ermöglicht wird, findet eine Mediation ohne Beteiligung der Öffentlichkeit statt.  So wird eine konstruktive vertrauensvolle und ehrliche Atmosphäre zu Lösungsfindung geschaffen.

Die Vorteile eines Mediationsverfahrens

In einem Mediationsverfahren bin ich nicht als Rechtsanwalt oder Interessensvertreter einer Partei tätig. Mediation ist ein Prozess, in welchem ich als neutraler Mediator die Konfliktparteien dabei unterstütze, in Mainz und Wiesbaden gemeinsam eine Lösung zu finden.

Während Sie in Gerichts- oder Schiedsverfahren darauf hoffen müssen, dass der Richter ein Urteil zu Ihren Gunsten spricht, können Sie mithilfe der Mediation Ihre Konfliktlösung selbst in die Hand nehmen. Sie haben so die Möglichkeit, Ihren Konflikt und dessen Lösung selbstständig zu betreuen und zu steuern.

Nehmen Sie Jetzt Kontakt auf!

In meiner Tätigkeit als Rechtsanwalt stehe ich im Arbeitsrecht auch Arbeitgebern aus Mainz und Wiesbaden zur Seite, die sich über die Aussprache von fristlosen Kündigungen informieren und Arbeitsverhältnisse rechtssicher schließen und beenden möchten.

Vergleichsverhandlung in Mainz und Wiesbaden führen

Ein Rechtsanwalt und Mediator unterstützten die betroffenen Parteien während eines Konflikts in ihren Verhandlungen. Innerhalb dieser Verhandlungen kommt meistens ein sogenannter Vergleich zustande. Dieser ist eine gültige Einigung zwischen den beiden Konfliktparteien. Dabei bin ich entweder als Rechtsanwalt für eine Seite tätig oder ich fungiere als Mediator während einer Mediation in Mainz und Wiesbaden.

Außergerichtliche Einigung in Mainz und Wiesbaden erzielen

Als Rechtsanwalt und Mediator unterstütze ich Sie gerne bei einer außergerichtlichen Einigung. Im Gegensatz zu einem Gerichts- oder Schiedsverfahren bietet die Mediation in Mainz und Wiesbaden viele Vorteile. Mediation ist schnell, kostengünstig, vertraulich und imageverbessernd. Hierbei gibt es keine Verlierer. Am Ende erreichen wir eine für alle Parteien zufriedenstellende Beendigung des Konflikts.
Damit das funktioniert, kommen 5 Prinzipien zur Anwendung:
  1. Freiwilligkeit – Nur wer freiwillig an einer Mediation teilnimmt, ist auch in der Lage, den Konflikt zu beenden.
  2. Neutralität/Allparteilichkeit – Der Mediator ist nicht nur neutral, sondern er achtet darauf, dass es zu keinem Ungleichgewicht bei den Beteiligten kommt. Er ist für alle Parteien in einem Konflikt gleichermaßen da.
  3. Eigenverantwortlichkeit – Es ist Ihr Konflikt. Sie kennen ihn am besten. Daher ist es nur konsequent, dass Sie in eigener Verantwortung mit allen Beteiligten die Lösung erarbeiten.
  4. Informiertheit – Alle entscheidungserheblichen Aspekte kommen auf den Tisch. Dadurch können Sie eine interessengerechte Lösung erreichen.
  5. Vertraulichkeit – Was in der Mediation besprochen wird, bleibt vertraulich.

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