Schullerus - Paul-Albert Schullerus - Ihr Rechtsanwalt für kompetente Mandantenbetreuung

Grad der Behinderung (GdB) beim Versorgungsamt – rechtliche Hilfe für Landau

Fachanwalt für Sozialrecht in Hessen und Rheinland-Pfalz

Grad der Behinderung (GdB) in Landau: Anwalt für Sozialrecht

Für Landau in der Pfalz entscheidet das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung am Dienstort Landau in der Reiterstraße über Ihren Grad der Behinderung. Wird Ihr Antrag auf Feststellung des Grades der Behinderung abgelehnt oder zu niedrig bewertet, bleibt Ihnen ab Zugang des Bescheids ein Monat. Die Kanzlei Schullerus, Fachanwalt für Sozialrecht, vertritt Betroffene aus der Südpfalz im Antrags- und Widerspruchsverfahren und vor dem Sozialgericht Speyer.

Mit Resultaten überzeugen

Für Schullerus steht die Mandantenzufriedenheit an erster Stelle

Bewertungen sind für uns sehr wichtig. Sie geben uns Feedback über unsere täglichen Anstrengungen. Besonders freuen wir uns natürlich über 5 Sterne. Kunden haben die Möglichkeit die Kanzlei auf Google oder anderen Plattformen zu bewerten. Eine Überprüfung der Bewertungen durch uns im Hinblick darauf, ob die Bewertung von einem Mandanten stammt, findet vor der Veröffentlichung nicht statt.

Wer für Landau über Ihren GdB entscheidet

Der Dienstort Landau in der Reiterstraße

Eigenständige Versorgungsämter gibt es in Rheinland-Pfalz seit 2013 nicht mehr, der Begriff hält sich aber im Sprachgebrauch. Zuständig ist das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung (LSJV), das neben der Zentrale in Mainz die Dienstorte Koblenz, Trier und Landau unterhält. Für die Südpfalz ist der Standort in der Reiterstraße 16 in Landau zuständig. Das Bürger-Service-Büro ist in der Regel montags, dienstags und donnerstags sowie freitags vormittags geöffnet, mittwochs bleibt es geschlossen. Der Antrag ist kostenfrei und online, formlos oder mit dem amtlichen Formular möglich.

Ein Dienstort für die halbe Pfalz

Der Landauer Standort bearbeitet nicht nur die kreisfreie Stadt, sondern ein weites südpfälzisches Einzugsgebiet. Für Antragstellende bedeutet das vor allem eines: Ein persönlicher Behördenkontakt ist die Ausnahme, entschieden wird nach Aktenlage. Eine Untersuchung durch das Amt findet im Verwaltungsverfahren nicht statt. Über das Ergebnis entscheidet, welche Befunde in der Akte liegen, also Berichte aus den Kliniken der Region und von Ihren Fachpraxen in Landau und Umgebung. Reichen Sie diese Unterlagen gleich mit ein, statt sie vom Amt anfordern zu lassen, verkürzt das die Bearbeitung deutlich.

Fristen im Überblick

  • Erstantrag: kostenfrei, an keine Frist gebunden, Bearbeitungsdauer in Rheinland-Pfalz im Schnitt drei bis vier Monate.
  • Widerspruch: ein Monat ab Bekanntgabe des Bescheids, bei fehlender Rechtsbehelfsbelehrung ein Jahr.
  • Klage: ein Monat ab Zugang des Widerspruchsbescheids.
  • Untätigkeitsklage: möglich, wenn über den Antrag länger als sechs Monate nicht entschieden wird.

Sobald ein Bescheid aus der Reiterstraße vorliegt, sollten Sie ihn prüfen lassen, solange die Monatsfrist läuft. 

Warum der festgestellte GdB häufig zu niedrig ausfällt

Einzelwerte werden nicht addiert

Bewertungsmaßstab sind die Versorgungsmedizinischen Grundsätze zur Versorgungsmedizin-Verordnung. Für jede Funktionsbeeinträchtigung entsteht ein Einzel-GdB, daraus wird ein Gesamt-GdB gebildet. Zusammengezählt wird dabei nichts. Ausgangspunkt ist der höchste Einzelwert, der nur steigt, wenn weitere Beeinträchtigungen das Gesamtbild spürbar verstärken. Betreffen zwei Leiden dieselbe Funktion, bleibt das zweite oft wirkungslos. Genau hier entsteht der häufigste Streit, weil das Amt Überschneidungen annimmt, die tatsächlich nicht bestehen.

Körperlich belastende Berufe der Südpfalz

In einer Region, die von Weinbau, Landwirtschaft, Obstbau und Handwerk geprägt ist, stehen im Feststellungsverfahren oft Verschleißerkrankungen der Wirbelsäule, der Schultern und der Knie im Vordergrund, dazu Hauterkrankungen und Atemwegsleiden. Solche Beeinträchtigungen werden regelmäßig zu niedrig bewertet, weil die Akte zwar die Diagnose enthält, nicht aber die konkrete Funktionseinschränkung. Entscheidend ist nicht der Befund allein, sondern die dokumentierte Auswirkung im Alltag, etwa Bewegungsmaße, Belastungsgrenzen und Schmerzdauer.

Typische Schwachstellen im Bescheid

  • Ein Facharztbericht fehlt und die Bewertung stützt sich allein auf hausärztliche Angaben.
  • Psychische Begleiterkrankungen bei chronischen Schmerzen oder schwerer Grunderkrankung bleiben unbewertet.
  • Der Bewertungsrahmen wird an der unteren statt an der oberen Grenze angesetzt.
  • Die Akte bildet einen älteren Zustand ab, obwohl sich die Erkrankung verschlechtert hat.
  • Merkzeichen wie G oder aG werden versagt, ohne die tatsächliche Gehstrecke zu prüfen.

Wie ein Feststellungsverfahren im Einzelnen abläuft, erläutert unsere Leistungsseite zur Feststellung des Grades der Behinderung.

Was ein höherer GdB in Landau konkret bedeutet

Für Beschäftigte: Kündigungsschutz und Gleichstellung

Ab einem GdB von 50 greift der besondere Kündigungsschutz nach den §§ 168 ff. SGB IX. Ohne Zustimmung des Integrationsamts ist eine Kündigung unwirksam und mit einer Kündigungsschutzklage angreifbar. In Rheinland-Pfalz ist dieses Integrationsamt Teil desselben Landesamtes, das auch Ihren GdB feststellt. Hinzu kommen fünf Tage Zusatzurlaub nach § 208 SGB IX sowie mögliche Ansprüche bei Kündigung und Vertragsauflösung. Liegt Ihr Wert bei 30 oder 40, kann die Agentur für Arbeit Landau eine Gleichstellung nach § 151 SGB IX aussprechen. Sie vermittelt den Kündigungsschutz, nicht aber den Zusatzurlaub, und ist gerade für ältere Beschäftigte in körperlich fordernden Betrieben ein wirksames Instrument zur Arbeitsplatzsicherung.

Für Selbstständige und Betriebe: Steuer und Rente

Winzerinnen, Landwirte und Handwerksbetriebe stellen häufig fest, dass der Kündigungsschutz für sie ins Leere geht. Wirtschaftlich zählen dann andere Punkte. Der Pauschbetrag nach § 33b EStG beginnt bei einem GdB von 20 mit 384 Euro im Jahr, liegt ab GdB 50 bei 1.140 Euro und erreicht bei GdB 100 2.840 Euro. Schwerbehinderte Menschen können die Altersrente nach § 236a SGB VI vorzeitig in Anspruch nehmen. Mit den Merkzeichen G, aG, Bl oder H kommt die unentgeltliche Beförderung im Nahverkehr über Beiblatt und Wertmarke hinzu, was im ländlich geprägten Umland mit langen Wegen zu Ärzten und Therapien spürbar ins Gewicht fällt.

Bleibt Ihr Bescheid bei 40 stehen, geht es zugleich um Kündigungsschutz, Zusatzurlaub und Steuerentlastung. Diese Grenze lohnt fast immer eine Überprüfung.

Widerspruch und Klage vor dem Sozialgericht Speyer

Der Widerspruch beim Landesamt

Der Widerspruch ist kostenfrei und geht an dieselbe Behörde zurück, dort allerdings an eine eigene Widerspruchsstelle mit erneuter versorgungsärztlicher Prüfung. Fristwahrend genügt zunächst ein kurzer Widerspruch ohne Begründung. Die eigentliche Arbeit beginnt danach mit der Akteneinsicht, denn erst aus der Akte wird erkennbar, welche Befunde vorlagen und wie der Gesamtwert zustande kam. Anschließend werden gezielt die Unterlagen nachgereicht, die diese Einschätzung entkräften.

Zuständig ist Speyer, nicht Landau

Für eine Klage ist nicht das Landgericht am Ort zuständig, sondern das Sozialgericht Speyer in der Schubertstraße 2. Sein Bezirk umfasst die gesamte Pfalz, also neben Landau auch Neustadt, Ludwigshafen, Kaiserslautern, Speyer, Pirmasens, Zweibrücken und Frankenthal sowie die Landkreise Südliche Weinstraße, Germersheim, Bad Dürkheim, Kusel, Südwestpfalz und den Donnersbergkreis. Der Weg von Landau nach Speyer beträgt rund 40 Kilometer, das Gerichtsgebäude ist über eine Rampe barrierefrei zugänglich. Vor Gericht wird der medizinische Sachverhalt erstmals unabhängig begutachtet, meist mit persönlicher Untersuchung. Bleibt das Gutachten hinter Ihrer Einschätzung zurück, können Sie nach § 109 SGG einen Arzt Ihres Vertrauens benennen. Verfahren im Schwerbehindertenrecht sind nach § 183 SGG für Sie gerichtskostenfrei. Was die anwaltliche Vergütung angeht, erhalten Sie eine klare Auskunft, bevor ein Mandat zustande kommt.. Über eine Berufung entscheidet das Landessozialgericht Rheinland-Pfalz in Mainz.

Jetzt Anfrage stellen
Wir beraten Sie gerne umfassend und persönlich bei Ihrem Anliegen.

Anwaltliche Vertretung für Landau und die Südpfalz

Rechtsanwalt Paul-Albert Schullerus ist Fachanwalt für Sozialrecht. Das Schwerbehindertenrecht ist Bundesrecht und wird schriftlich verhandelt: Antrag, Akteneinsicht, Widerspruch und Schriftsätze laufen per Post und über den elektronischen Rechtsverkehr, das Sozialgericht Speyer ist an den elektronischen Rechtsverkehr angeschlossen. Für die Vertretung ist deshalb nicht die Nähe der Kanzlei entscheidend, sondern die Kenntnis der Versorgungsmedizinischen Grundsätze und der rheinland-pfälzischen Verwaltungspraxis. Beides betrifft in Landau dieselbe Landesbehörde wie in Mainz, nur an einem anderen Dienstort.

Betreut werden Mandantinnen und Mandanten aus Landau und den Ortsteilen wie Godramstein, Queichheim, Nußdorf und Arzheim ebenso wie aus dem Landkreis Südliche Weinstraße. Zum Leistungsumfang gehören der Erstantrag, das Widerspruchsverfahren, Merkzeichen, angekündigte Herabsetzungen nach Ablauf einer Heilungsbewährung und Klageverfahren, dazu damit verbundene Fragen aus dem Arbeitsrecht. Die Mandatsführung ist vollständig digital möglich, Unterlagen können eingescannt oder per Post übermittelt werden, Besprechungen finden telefonisch oder per Videokonferenz statt. Beratung ist zudem in rumänischer Sprache möglich, was für Saisonbeschäftigte in der Region relevant sein kann.

Häufige Fragen zum Grad der Behinderung in Landau

Beim Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung, Dienstort Landau, Reiterstraße 16. Der Antrag ist kostenfrei und online, formlos oder mit dem amtlichen Formular möglich.
In Rheinland-Pfalz sind drei bis vier Monate üblich. Die Dauer hängt vor allem davon ab, wie schnell die angeschriebenen Praxen ihre Befundberichte zurücksenden.
Maßgeblich ist immer der Wohnsitz, nicht der Arbeitsort. Wer in Landau wohnt, bleibt beim rheinland-pfälzischen Landesamt, auch wenn der Arbeitsplatz in Baden-Württemberg liegt.
Nein. Ausgangspunkt ist der höchste Einzel-GdB, der nur steigt, wenn weitere Beeinträchtigungen das Gesamtbild verstärken. Eine Addition der Einzelwerte findet nicht statt.
Einen Monat ab Bekanntgabe des Bescheids. Fehlt eine ordnungsgemäße Rechtsbehelfsbelehrung, verlängert sich die Frist auf ein Jahr.
Möglich ist es, weil der gesamte Sachverhalt neu geprüft wird. Praktisch geschieht das nur, wenn sich der Gesundheitszustand objektiv gebessert hat.
Das Sozialgericht Speyer, zuständig für die gesamte Pfalz einschließlich Landau und des Landkreises Südliche Weinstraße. Über eine Berufung entscheidet das Landessozialgericht Rheinland-Pfalz in Mainz.
Nein. Das Verwaltungsverfahren läuft vollständig schriftlich, im Klageverfahren ist in der Regel nur die mündliche Verhandlung mit persönlicher Anwesenheit verbunden. Die gutachterliche Untersuchung findet beim beauftragten Sachverständigen statt, häufig wohnortnah.
Bei erfolgreichem Widerspruch trägt die Behörde die notwendigen Kosten nach § 63 SGB X. Gerichtsverfahren sind nach § 183 SGG gerichtskostenfrei, bei geringem Einkommen gibt es Beratungshilfe und Prozesskostenhilfe.
Spätestens bei Ablehnung, zu niedriger Bewertung, versagtem Merkzeichen oder angekündigter Herabsetzung. Sinnvoll ist Unterstützung auch schon vor dem Erstantrag, weil die eingereichte Befundlage über das Ergebnis entscheidet. Vertiefende Beiträge finden Sie in unseren Rechtsbeiträgen.

Gerne für Sie erreichbar

Kontakt

Ihre Kanzlei Schullerus.

Adresse

Peter-Sander-Str. 15
55252 Wiesbaden

Öffnungszeiten

Mo. – Do.: 09:00 – 13:00, 14:00 – 17:00
Fr.: 09:00 – 12:00

Kontakt