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Ihre Kanzlei Schullerus. Immer für Sie da
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Peter-Sander-Str. 15
55252 Wiesbaden
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Mo. – Do.: 09:00 – 13:00, 14:00 – 17:00
Fr.: 09:00 – 12:00
Zusammenarbeit zwangsläufig zu beenden. Das ist besonders bei langjährigen Mitarbeitern und spezialisierten Fachkräften ein Vorteil. Der Ruf als Arbeitgeber bleibt ebenso unbeschädigt wie der der Fachkraft.
2. Kosteneffizienz: Mediationsverfahren sind gegenüber Gerichtsverfahren in der Regel günstiger. Im Arbeitsrecht trägt bis zum Ende der ersten Instanz nach § 12a ArbGG jede Seite ihre eigenen Anwaltskosten, auch wenn sie gewinnt. Arbeitgeber trifft das besonders, weil Rechtsschutzversicherungen für sie in diesem Bereich selten Deckung bieten.
Wie hoch die Kosten einer arbeitsgerichtlichen Auseinandersetzung ausfallen, hängt vom Streitwert ab, der bei Bestandsschutzstreitigkeiten nach § 42 Absatz 2 GKG regelmäßig bis zu drei Bruttomonatsgehälter beträgt. Daraus errechnen sich Gerichtsgebühren und Anwaltsvergütung nach dem RVG. Eine Besonderheit: Endet das Verfahren mit einem Vergleich, sinken zwar die Gerichtskosten, dafür fällt zusätzlich eine Einigungsgebühr an. Unter dem Strich wird ein Vergleich dadurch häufig nicht günstiger als ein Urteil. Eine auf Ihren Fall bezogene Kostenaufstellung erhalten Sie von uns vor Mandatsbeginn.
Hinzu kommt die Arbeitszeit: Häufig ordnet das Arbeitsgericht das persönliche Erscheinen des Geschäftsführers oder eines Personalverantwortlichen an. Zieht sich das Verfahren über mehrere Termine oder gar mehrere Instanzen, fällt die wirtschaftliche Bilanz deutlich negativ aus.
3. Schnellere Lösung: Mediationen sind meist in wenigen Wochen abgeschlossen. Ob und wann eine Sitzung stattfindet, entscheiden die Beteiligten selbst; sie sind nicht an die Terminierung des Gerichts gebunden.
4. Individuelle Lösungen: In der Mediation lassen sich Regelungen entwickeln, die ein Urteil gar nicht aussprechen könnte. Und es gibt keine zweite Instanz: Wenn die Einigung steht, ist die Sache erledigt.
5. Vertraulichkeit: Mediationen finden unter strikter Vertraulichkeit statt. Anders als in der öffentlichen Gerichtsverhandlung, in der die halbe Belegschaft im Zuschauerraum sitzen und die Presse berichten darf, bleibt das Gesagte im Raum. Genau das schafft die Atmosphäre, in der offen über Interessen gesprochen werden kann.
In einem Mediationsverfahren bin ich nicht als Rechtsanwalt oder Interessensvertreter einer Partei tätig. Mediation ist ein Prozess, in welchem ich als neutraler Mediator die Konfliktparteien dabei unterstütze, in Mainz und Wiesbaden gemeinsam eine Lösung zu finden.
Während Sie in Gerichts- oder Schiedsverfahren darauf hoffen müssen, dass der Richter ein Urteil zu Ihren Gunsten spricht, können Sie mithilfe der Mediation Ihre Konfliktlösung selbst in die Hand nehmen. Sie haben so die Möglichkeit, Ihren Konflikt und dessen Lösung selbstständig zu betreuen und zu steuern.
Ein Rechtsanwalt und Mediator unterstützt die Parteien in ihren Verhandlungen. Am Ende steht meist ein Vergleich, also eine wirksame Einigung zwischen beiden Seiten. Je nach Auftrag sind wir dabei entweder als Rechtsanwalt für eine Seite tätig oder als neutraler Mediator. Beides zugleich geht nicht, und wir sagen Ihnen zu Beginn klar, in welcher Rolle wir arbeiten.
Freiwilligkeit: Nur wer freiwillig teilnimmt, kann den Konflikt auch wirklich beenden.
Neutralität und Allparteilichkeit: Der Mediator ist nicht nur neutral, er achtet auch darauf, dass kein Ungleichgewicht zwischen den Beteiligten entsteht.
Eigenverantwortlichkeit: Es ist Ihr Konflikt, und Sie kennen ihn am besten. Die Lösung erarbeiten Sie deshalb selbst.
Informiertheit: Alle entscheidungserheblichen Aspekte kommen auf den Tisch. Nur so ist eine interessengerechte Lösung möglich.
Vertraulichkeit: Was in der Mediation besprochen wird, bleibt vertraulich.
Eine Mediation folgt keinem starren Schema und bleibt dennoch klar strukturiert. Als Mediator führen wir Sie und die andere Konfliktpartei durch ein bewährtes Verfahren in fünf Phasen. Diese Struktur sorgt dafür, dass alle relevanten Punkte angesprochen werden und am Ende eine tragfähige Lösung steht.
Phase 1: Auftragsklärung und Mediationsvertrag
Die erste Phase legt das Fundament. Wir klären gemeinsam, ob die Mediation für Ihren Konflikt das geeignete Verfahren ist und welche Rahmenbedingungen gelten. Wir erläutern die Prinzipien, unsere Rolle und den geplanten Ablauf. Dazu kommen organisatorische Fragen: Ort, Dauer und Häufigkeit der Sitzungen sowie die Frage, ob weitere Personen teilnehmen sollen. Am Ende steht der Mediationsvertrag, der Vertraulichkeit, Vergütung sowie Rechte und Pflichten schriftlich regelt.
Phase 2: Themensammlung und Strukturierung
In der zweiten Phase tragen wir alle Konfliktthemen zusammen. Jede Seite stellt ihre Sicht dar, ohne unterbrochen zu werden. Wir fassen die Themen in Stichworten zusammen und visualisieren sie für alle sichtbar. So entsteht eine gemeinsame Tagesordnung. Häufig zeigt sich hier bereits, dass beide Seiten die eigentlichen Streitpunkte ähnlich wahrnehmen, sie aber nie in dieser geordneten Form ausgesprochen wurden.
Phase 3: Interessen hinter den Positionen klären
Die dritte Phase ist das Herzstück. Hier geht es nicht mehr darum, wer was fordert, sondern um die dahinterliegenden Bedürfnisse. Eine Mitarbeiterin, die auf einer Versetzung beharrt, möchte vielleicht in Wirklichkeit Anerkennung für ihre Leistung. Ein Arbeitgeber, der auf einer Kündigung besteht, sorgt sich womöglich um die Stimmung im Team. Erst wenn diese Beweggründe sichtbar werden, lassen sich Lösungen entwickeln, die über einen bloßen Kompromiss hinausgehen.
Phase 4: Lösungsoptionen entwickeln und bewerten
Liegen die Interessen auf dem Tisch, sammeln wir mögliche Lösungswege, zunächst ohne jede Bewertung. Eine flexible Arbeitszeitregelung, ein Aufgabentausch, eine Aufhebungsvereinbarung mit Outplacement, ein internes Coaching, ein Mentorenmodell: vieles ist denkbar. Erst im zweiten Schritt prüfen wir jede Option auf Realisierbarkeit, rechtliche Folgen und Passung zu den Interessen beider Seiten.
Phase 5: Abschlussvereinbarung
Am Ende steht die schriftliche Abschlussvereinbarung. Sie hält fest, worauf sich die Parteien geeinigt haben, wer was bis wann umsetzt und wie mit künftigen Unstimmigkeiten umgegangen wird. Die Vereinbarung kann rechtsverbindlich ausgestaltet werden. Wir empfehlen, sie vor der Unterzeichnung von einem eigenen Rechtsanwalt prüfen zu lassen.
Wie lange eine Mediation dauert, hängt von der Komplexität des Konflikts ab. In der betrieblichen Praxis sind viele Verfahren nach zwei bis vier Sitzungen abgeschlossen. Auch zwischen den Sitzungen tut sich etwas: Die Beteiligten reflektieren das Besprochene und kommen häufig mit neuen Ideen zurück. Sprechen Sie uns an, wenn Sie für Ihren Konflikt in Mainz, Wiesbaden oder der umliegenden Region einen erfahrenen Mediator suchen.
Eine Mediation ist ein strukturiertes außergerichtliches Verfahren zur Konfliktbeilegung, bei dem die Beteiligten mit Unterstützung eines neutralen Dritten – des Mediators – selbst eine Lösung für ihren Konflikt erarbeiten. Sinnvoll ist eine Mediation immer dann, wenn die Parteien grundsätzlich bereit sind, miteinander zu sprechen, und an einer dauerhaften, einvernehmlichen Lösung interessiert sind. Sie eignet sich besonders bei Konflikten am Arbeitsplatz, in Geschäftsbeziehungen oder zwischen Geschäftspartnern.
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